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Geldstrafe für 22-jährigen Stammheimer: Kräutermischungen sind „schlimmer als Cannabisprodukte“

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SCHWEINFURT – Der Gesetzgeber und die Hersteller von sogenannten synthetischen Cannabinoiden liefern sich seit Jahren ein Wettrennen: Die als essential oils und minerals vermarkteten Stoffe können gar nicht schnell genug im Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden, wie immer neue Produkte auf den Markt geworfen werden. Sie tragen oft verniedlichende Namen, wie „Spice“ oder Kräutermischung, können aber massive Folgen wie Psychosen, Krämpfe und Atembeschwerden haben.
Um genau um diese Problematik ging es vor dem Amtsrichter in Schweinfurt. Ein 22-Jähriger aus Stammheim hatte sich im Mai diesen Jahres sechs Packungen „Spice“ über einen in Bonn ansässigen Internetshop bestellt. „OMG“, „Remix“ „Welcome Vegas“ und „Maya 2012“ hießen sich die THC-haltigen sogenannten Kräutermischungen, die ihm als Pizzazutaten getarnt geliefert wurden. Durch einen Lock File beim Anbieter war die Kripo dem einschlägig vorbestraften Mann auf die Schliche gekommen.
Er habe zuvor im Internet über „Google“  recherchiert und herausgefunden, dass die bestellte Ware – zum damaligen Zeitpunkt – noch nicht unters BtMG falle, verteidigte sich der ledige Auszubildende. Außerdem habe er die Ware nicht für sich, sondern für einen Freund, dessen Namen er aber nicht nennen wolle, bestellt. Diese Verteidigungsstrategie benutzen Angeklagte freilich oft, in seinem Fall führte sie aber erst zu seiner Strafbarkeit: Nach dem Arzneimittelgesetz, dass nicht den Konsum, aber ein versuchtes Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimittel unter Strafe stellt, war sein Verhalten zu ahnden.
Warum also diese merkwürdige Verteidigungsstrategie? Der junge Mann hatte wegen seiner Drogenvorgeschichte mit dem TÜV einen Betreuungsvertag geschlossen,  um den Führerschein doch eines Tages machen zu können. Der Verdacht der Einnahme von Cannabinoiden, die laut dem vorgelegten Gutachten des Landeskriminalamtes eine stärkere Wirkung und ein größeres Suchtpotential als THC haben, hätten diesem Ansinnen wohl einen Strich durch die Rechnung gemacht, vermutete der Anklagevertreter. Von dem Geständnis des Angeklagten sei daher nichts zu halten.
Anders sah dies freilich die Verteidigung, aber auch das Gericht. „Es hätte für sie aber mehr rauskommen können“, meinte der Richter, wenn er auch den Namen des ominösen Freundes genannt hätte. Weil im Rahmen der Durchsuchung beim ihm auch eine kleine Menge Amphetamin, über dessen Herkunft der Angeklagte ebenfalls nur Nebenkerzen warf, gefunden wurde, gab es für ihn am Ende eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen á 25 € und die Warnung des Richters, dass die sogenannten Kräutermischungen „schlimmer als Cannabisprodukte“ seien.

Christopher Richter für inundumsw.de



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