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Gleich mehrere Verstöße gegen die aktuellen Corona Maßnahmen im Schweinfurter Stadtgebiet

SCHWEINFURT – In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es im Stadtbereich Schweinfurt zu mehreren Verstößen gegen die aktuell gültigen Corona Regeln.

Insgesamt wurden sechs Personen wegen Verstößen gegen die Ausgangssperre angezeigt, da sie sich nach 21:00 Uhr ohne triftigen Grund außerhalb ihrer Wohnung aufhielten.

Um 20:25 Uhr fiel einer Streife der Polizei in der Willi-Kaidel-Straße ein Pkw auf, der mit vier männlichen Personen besetzt war. Beim Erblicken des Streifenwagens duckten sich die Insassen auf der Rücksitzbank. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass alle vier aus verschiedenen Haushalten stammten.

Darüber hinaus wurden im Laufe des Freitags zwei weitere Gruppen bestehend, aus jeweils drei Personen angetroffen, die ebenfalls aus unterschiedlichen Haushalten stammten.

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Weiterhin hielten sich gegen 19:30 Uhr zwei Männer am Roßmarkt auf, ohne den für diesen Bereich vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Außerdem konsumierten die Beiden Alkohol in der Öffentlichkeit.

Ein weiterer Verstoß gegen die Maskenpflicht wurde durch die Sicherheitswacht in der Rückertstraße festgestellt.

Alle Betroffenen erwartet nun jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Betäubungsmittel bei Personenkontrolle aufgefunden

SCHWEINFURT – Am Samstagabend, um 22:20 Uhr, führte eine Streife der Polizeiinspektion Schweinfurt am Hauptbahnhof eine Personenkontrolle bei einem 30-Jährigen durch und stellte hierbei mehrere Delikte fest.

Der Mann konnte keinen triftigen Grund für das Verlassen seiner Wohnung angeben. Weiterhin konnten auf dem Boden neben dem Beschuldigten mehrere Substanzen aufgefunden werden, bei denen es sich nach ersten Erkenntnissen um eine geringe Menge Marihuana, Haschisch und Crystal Meth handelt und die augenscheinlich dem 30-Jährigen gehörten. Das Betäubungsmittel wurde beschlagnahmt.

Im Anschluss wurde eine Wohnungsnachschau bei dem Beschuldigten durchgeführt. Dabei wurde erneut eine geringe Menge Marihuana aufgefunden.

Darüber hinaus fiel auf, dass der junge Mann sich an seiner Wohnanschrift nicht ordnungsgemäß gemeldet hatte, was ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Der 30-Jährige muss sich nun wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Infektionsschutzgesetz sowie dem Bundesmeldegesetz verantworten.



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