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Gleich zwei Unfallfluchten unter Alkoholeinfluss, mit Ausfallerscheinungen zur Nachtzeit unterwegs

BAD KISSINGEN – Am frühen Samstagmorgen, gegen 01.50 Uhr, teilte ein aufmerksamer Anwohner der Höhenstraße mit, dass ein Pkw Audi an der Baustelle zur Burgstraße wendete und in der Höhenstraße anhielt, um dort einen defekten Reifen zu wechseln. Obwohl dies den Fahrzeuginsassen nicht gelang, setzten sie ihre Fahrt fort und blieben dabei noch an einem geparkten Pkw hängen, an dem ca. 1000 Euro Sachschaden entstand.

Anschließend flüchtete der Pkw, konnte aber nach kurzer Fahndung in der Nähe des Sportplatzes in Richtung Stationsberg festgestellt werden. Wie sich herausstellte, handelte es sich um drei Männer, die dem Alkohol deutlich zugesprochen hatten. Nachdem keiner der drei Personen gefahren sein wollte, mussten bei allen Blutentnahmen angeordnet und durchgeführt werden.

Der Pkw musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Wie sich dann am nächsten Morgen herausstellte, war dies nicht der einzige Unfall, den das Trio in der Nacht verursacht hatte. Ein Mitarbeiter der Stadt Bad Kissingen teilte gegen 07.00 Uhr mit, dass das Rolltor der Kläranlage angefahren und beschädigt worden war. Der Schaden wird auf mindestens 2000 Euro geschätzt. Aufgrund der Spurenlage konnte der Unfall ebenfalls eindeutig dem Trio zugeordnet werden.

Gegen die Beschuldigten wird nun wegen Straßenverkehrsgefährdung, Unerlaubten Entfernen vom Unfallort und Verstößen gegen die Infektionsschutzbestimmungen ermittelt.

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Mit Ausfallerscheinungen zur Nachtzeit unterwegs

BAD KISSINGEN – In der Nacht von Freitag auf Samstag fiel einer Streife gegen Mitternacht ein Pkw Smart auf, der die Kasernenstraße befuhr. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten deutliche Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln bzw. Medikamenten fest. Daher wurde eine Blutentnahme angeordnet und auf der Dienststelle durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Da der Mann keinen triftigen Grund für seine Fahrt während der Ausgangssperre hatte, wird neben dem Verkehrsdelikt auch wegen einem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt.



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