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Haßfurter wollte eine Maschinenpistole erwerben: Festnahme eines Käufers einer Kriegswaffe aus dem Darknet

HASSFURT / BAMBERG – Ermittlungen der für illegalen Waffenhandel und Kriegswaffendelikte zuständigen Experten des Bayerischen Landeskriminalamtes unter Leitung der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg führten am Donnerstag, 3. Augst 2017 im unterfränkischen Haßfurt zur Festnahme eines 18-jährigen ledigen Deutschen, der im Verdacht steht, im Darknet eine Maschinenpistole kaufen zu wollen.

Der berufslose Beschuldigte hatte die Waffe für einen Betrag von 1.700 $ auf einem Marketplace im Tor-Netzwerk erworben und bereits bezahlt. Obwohl er ausschließlich unter Tarnnamen agierte, konnte er dennoch ermittelt und festgenommen werden.

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten des Bayerischen Landeskriminalamtes neun falsche 50-Euro-Scheine, einen gefälschten Führerschein, eine erhebliche Menge an Betäubungsmitteln (Amphetamine) sowie mehrere verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz (drei Schlagringe und ein Butterflymesser).

Bei dem versuchten Kauf einer Maschinenpistole handelt es sich um ein Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Auch für die Geldfälschung hat der Beschuldigte mit einer erheblichen Strafe zu rechnen.

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Auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern erging am 04. August 2017 gegen den Beschuldigten Untersuchungshaftbefehl. Anhaltspunkte für einen terroristischen oder extremistischen Hintergrund der Tat bestehen nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.



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