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Kinderpornografisches Material auf dem Rechner: Wie eindeutige Bilder physikalische Elemente auf der Festplatte werden können

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SCHWEINFURT – „Internet-Konsumenten aufgepasst, kann man da nur sagen!“ Mit diesen Worten leitete Staatsanwältin Hofmann sehr außergewöhnlich ihr Plädoyer ein. Im Amtsgericht Schweinfurt ging es um die Beschaffung und den Besitz pornografischer Schriften. Genauer: Um Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen.

Fünf solcher Fotos fand man auf dem Rechner eines 50 Jahre alten Familienvaters aus dem Landkreis Schweinfurt. Gelöscht, also im Papierkorb. „Ich war selber schockiert“, sagte der Mann vor Gericht. Im April diesen Jahres durchsuchte die Polizei seine zwei Computer und beschlagnahmte sie. Im Dezember 2012 soll er die Bilder auf einer einschlägigen Seite mit kinderpornografischem Inhalt betrachtet haben.

So weit, so schlecht. Doch der Fall hatte einen gewaltigen Haken. Der bislang noch nie strafrechtlich in Erscheinung getretene Mann musste einerseits die Vermutung über sich ergehen lassen, dass er in besagter Nacht auf legalen pornografischen Sex-Seiten unterwegs war, weil er zahlreiche, gar einige tausend Bilder mit nackten Frauen – keine aber, die strafrechtlich zu beanstanden wären – ebenso im Papierkorb des Rechners zurückließ. „Normal findet man dann auch Unmengen von kinderpornografischen Bildern, und nicht nur fünf …“, wunderte sich Richter Dr. Wahler.

Der ermittelnde Kriminalhauptkommissar konnte als Zeuge Licht in die Sache bringen. Wenn man sich (legale) Pornoseiten anschaut, dann kann es immer wieder vorkommen, dass auf mehrere andere Seiten verlinkt wird, manchmal auch durch Werbung zum Anklicken. Und dann kann man auch schon mal völlig unbewusst auf so einer Seite landen, auf der Bilder zu sehen sind mit jungen Mädchen in eindeutigen Posen und mit Erwachsenen und deren Geschlechtsteilen. Ob der Besitzer des Computers dann bewusst diese Bilder herunter geladen hat oder ob sie sich einfach von selbst abgelegt haben – was technisch erklärbar wäre – , lässt sich nicht nachvollziehen. Die im Hintergrund laufenden Fotos sind nicht unbedingt für den User ersichtlich und können sich auch von alleine wieder löschen. Doch auch danach sind sie weiterhin ein physikalisches Element auf der Festplatte.

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Die Moral von der Geschichte: Ohne bewusst nachweisbaren Zugriff kam für den Mann natürlich nur ein Freispruch in Frage. Selbst die Staatsanwältin beantragte das. Seine zwei Notebooks waren seit 18. April und bis zur Verhandlung beschlagnahmt. Dass überhaupt ein Strafantrag gestellt wurde und der 50-Jährige somit Angeklagter war in einem öffentlichen Prozess, wunderte seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Sauer.

Die Kosten des Verfahrens und alle Auslagen trägt nun die Staatskasse und somit der Steuerzahler. Interessant im Zusammenhang auch das, was der Kriminalhauptkommissar noch berichtete: Wenn Beamte von Bundes- oder Landeskriminalamt einschlägige Seiten im Netz mit kinderpornografischem Inhalt entdecken, dann setzen sie sich gerne mit dem Betreiber in Verbindung, lassen die Seiten nochmals an die 48 Stunden bewusst offen, um zu schauen und auszuwerten, wer denn alles zugreift. Im konkreten Fall führte die Verbindungsspur auch zu einer Familie im Landkreis Schweinfurt….



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