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Ladendiebstahl im doppelten Doppelpack: Zwei Rumänen werden erwischt, zwei Asylbewerber geschnappt

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SCHWEINFURT – Zwei rumänische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Rumänien wurden am Montagnachmittag von einem Angestellten eines Supermarktes in der Hauptbahnhofstraße beim gemeinschaftlichen Stehlen erwischt.

Nachdem die Beschuldigten die von der Staatsanwaltschaft angeordnete Sicherheitsleistung bezahlt hatten, durften sie wieder ihres Weges ziehen.

Kurz vor 16 Uhr wurde der Zeuge auf die beiden Männer im Gang mit den Elektronikartikeln aufmerksam. Während einer der Männer sich ständig sichernd umschaute und den zweiten Täter versuchte abzudecken, nahm der andere einen Nasenhaarschneider für 13 Euro aus dem Regal, riss die Verpackung auf und entnahm den Schneider. Anschließend steckte er ihn in eine Hosentasche. Nachdem die Männer ohne einen Einkauf getätigt zu haben den Markt verlassen haben, wurden sie angehalten und der Polizei übergeben.

Nach einem Sachvortrag an die Staatsanwaltschaft wurde die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten in Auftrag gegeben und für beide eine Sicherheitsleistung im oberen zweistelligen beziehungsweise für den Haupttäter im niederen dreistelligen Eurobereich ausgesprochen. Die entsprechende Anzeige geht nun an die Staatsanwaltschaft.

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Zwei armenische Asylbewerber aus Schweinfurt sind am Montagnachmittag beim Diebstahl im E-Center am Bergl erwischt worden. Bei der anschließenden Sachbearbeitung wurde bei den beiden Beschuldigten auch noch Diebesgut von einem benachbarten Textilgeschäft gefunden.

Gegen die zwei Personen wird jetzt wegen gemeinschaftlichen und zweifachen Ladendiebstahls ermittelt.

Gegen 18.30 Uhr stachen die beiden Personen, eine 42-Jährige und ihr 15-jähriger männlicher Begleiter, einem Angestellten des Geschäftes ins Auge. Er sah, wie sie diverse Süßigkeiten und Knabbereien in ihre jeweiligen Taschen steckten. Dabei sicherte immer eine Person die andere ab.

Als sie beim Verlassen des Geschäftes nur einen Kleinbetrag bezahlten, die eingesteckten Waren für über 17 Euro jedoch nicht, wurden sie angehalten und der Polizei übergeben.

Bei der anschließenden Sachbehandlung fanden die Ordnungshüter bei den jeweiligen Durchsuchungen der Personen und ihrer mitgeführten Sachen noch Kinderbekleidung und Schuhwerk, für das kein Kaufnachweis erbracht werden konnte. Bei der sofortigen Rücksprache in dem im selben Gebäude beheimateten Textilgeschäft wurde festgestellt, dass diese Waren ebenfalls gestohlen worden sind.

Die zwei Beschuldigten hatten sich zuvor dort für einen längeren Zeitraum aufgehalten und nach dem Bezahlen einer Leggins den Laden wieder verlassen. Der Diebstahlswert hier rund 34 Euro.

Sämtliches Diebesgut wurde den Armeniern wieder abgenommen und an die jeweiligen Geschäfte zurückgegeben. Nach Vernehmungen und erkennungsdienstlicher Behandlungen wurden sie wieder in die Freiheit entlassen.



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