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Lagerfeuer-Geburtstagsfeier wird teuer, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

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MÜNNERSTADT – Am Mittwochabend, kurz nach 22.00 Uhr, wurde in Reichenbach in der Kapellenstraße eine Feier aufgelöst. In einem Garten feierten insgesamt sechs Personen aus fünf unterschiedlichen Haushalten bei einem Lagerfeuer eine Geburtstagsparty.

Dies stellt einen Verstoß gegen das Verbot von Menschenansammlungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes dar. Gegen die Feiernden ergehen nun Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

NÜDLINGEN – Am Mittwochabend, kurz vor 22.00 Uhr, konnte in der Kissinger Straße ein Pkw VW Golf angetroffen werden. Die beiden Fahrzeuginsassen im Alter von 19 und 35 Jahren gaben an, eine Spazierfahrt zu machen.

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Von einer nächtlichen Ausgangssperre zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr haben sie angeblich nichts gewusst. Es wurden Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gegen die Beiden aufgenommen, das sie nach 21.00 Uhr ohne triftigen Grund unterwegs waren.



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