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Mord – Freispruch ist kein Freibrief mehr

Der Bundesrat hat heute (17. September) grünes Licht für die Wiederaufnahme von Strafverfahren bei schwersten Verbrechen gegeben. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die DNA-Analyse hat gewaltige Fortschritte gemacht. Heute kann selbst eine am Tatort gefundene Hautschuppe helfen, einen Mord nach Jahrzehnten noch aufzuklären. Allerdings konnte ein Verdächtiger nach einem Freispruch bislang nicht ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden. Der Freistaat hat sich deshalb für eine Reform der Strafprozessordnung (StPO) eingesetzt. Mörder, die davongekommen sind, sollen sich nicht vor Strafe sicher fühlen.“

Auf bayerische Initiative sprach sich auch die Justizministerkonferenz vergangenen Herbst für das im Koalitionsvertrag des Bundes verankerte Vorhaben aus, die Vorschriften der StPO zur Wiederaufnahme des Verfahrens zu Lasten eines freigesprochenen Angeklagten abzuändern. Eine Wiederaufnahme soll bei schwersten Verbrechen zulässig sein, wenn durch neue Kriminaltechnik ein Tatnachweis doch noch erfolgen kann.

Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 das „Gesetz zur Wiederherstellung der materiellen Gerechtigkeit“ beschlossen. Mit dem Gesetz soll in § 362 StPO die Möglichkeit der Wiederaufnahme zuungunsten eines Freigesprochenen bei Mord, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erweitert werden.

Minister Eisenreich: „Wir müssen die Chancen neuer Kriminaltechnik nutzen. Das Festhalten an einem Freispruch kann bei einem Mord zu einer unerträglichen Situation für die Angehörigen der Opfer führen und das Rechtsgefühl vieler Menschen verletzen. Diese Gesetzesänderung wird mehr Gerechtigkeit ermöglichen.“

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