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Nach Hundebiss – Tier des Opfers in Verwahrung genommen – Keine weiteren Hinweise auf eine Gefahr

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EUERDORF, LKR. BAD KISSINGEN – Nachdem am Dienstagnachmittag eine Frau mit Hundebisswunden in einem Krankenhaus medizinisch versorgt wurde, begann eine aufwändige Suche nach dem vermeintlichen Mischling, der für den Angriff verantwortlich gewesen sein sollte. Vieles spricht zwischenzeitlich für einen anderen Ablauf der Geschehnisse. So besaß die Frau selbst einen „Problemhund“, der jetzt in Verwahrung genommen wurde.

Wie bereits berichtet, wurde die Polizeiinspektion Hammelburg am Dienstagnachmittag über Dritte darüber informiert, dass eine 46-Jährige sich mit zahlreichen Hundebisswunden am Körper und im Gesicht ins Klinikum begeben hatte. Den Beamten gegenüber gab die Frau an, von einem freilaufenden, verwahrlosten Hundemischling angegriffen und verletzt worden zu sein. Daraufhin startete die Polizei mit Unterstützung ortsansässiger Jäger eine großangelegte Suchaktion nach dem Tier. In der Folge wurden auch polizeiliche Diensthunde zur Suche eingesetzt. Es konnten auch im Laufe des Mittwochvormittags keine weiteren Hinweise auf einen freilaufenden, gefährlichen Hund gefunden werden.

Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich außerdem Ungereimtheiten. Damit konfrontiert räumte die Geschädigte zwischenzeitlich ein, neben anderen Hunden auch einen „Problemhund“ zu halten, der sie auch schon mehrfach gebissen habe.

Dieser Hund wurde am Mittwochnachmittag mit Polizeiunterstützung von einem Sachverständigen des Veterinäramtes Bad Kissingen begutachtet. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Tier um einen Kampfhund-Mix mit gesteigerter Angriffslust handelt.

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Nachdem das Halten eines solchen Hundes erlaubnispflichtig ist und eine solche nicht vorhanden ist, wurde das Tier zur Gefahrenabwehr amtlich sichergestellt und in ein Tierheim verbracht. Auf die Besitzerin kommt in jedem Fall eine Anzeige zu.

Bei Würdigung der vorliegenden Fakten und Berücksichtigung der Gesamtumstände ist im Bereich Euerdorf nicht mehr von einer erhöhten Gefahrenlage auszugehen.



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