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Nach tätlichen Übergriffen mit einer Glasflasche: Haftbefehl gegen einen 18-Jährigen

SCHWEINFURT – Aus noch ungeklärten Gründen sind am Montagabend zwei junge Männer im Alter von 18 und 20 Jahren in Streit geraten. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Jüngere seinen Kontrahenten mit einer Glasflasche am Kopf verletzt und in der Folge noch zwei Ersthelfer angegriffen haben. Gegen den Tatverdächtigen wurde inzwischen Haftbefehl erlassen.

Gegen 19.30 Uhr waren die beiden Männer in Streit geraten. Laut Zeugenangaben soll der 18-Jährige unvermittelt mit der Glasflasche auf den Kopf des zwei Jahre älteren Mannes geschlagen haben, der daraufhin in den nahegelegenen Chateaudunpark davonlief. Dort eilten dem Geschädigten zwei Zeugen zu Hilfe, die in der Folge ebenfalls von dem 18-Jährigen angegriffen und mit Schlägen und Tritten traktiert worden sein sollen.

Der 20-Jährige, der sich durch den Schlag mit der Glasflasche eine Kopfverletzung zugezogen hatte, musste nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Die beiden Helfer im Alter von 26 und 30 Jahren kamen mit leichteren Blessuren davon.

Eine Streifenbesatzung der Schweinfurter Polizei nahm den Beschuldigten noch am Tatort vorläufig fest. Wie sich herausstellte war bei dem afghanischen Staatsangehörigen, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, offenbar einiges an Alkohol im Spiel. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von knapp 1,4 Promille.

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Die Nacht zum Dienstag verbrachte der Festgenommene in einem Haftraum der Polizei, bevor er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Schweinfurt vorgeführt wurde. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Der Haftbefehl wurde unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die noch andauernden Ermittlungen gegen den 18-Jährigen werden von der Polizeiinspektion Schweinfurt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft geführt.



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