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Nach versuchter schwerer Brandstiftung: 64-Jähriger wird Ermittlungsrichter vorgeführt

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PRICHSENSTADT – Ein 64-jähriger Mann hat in der Nacht zum Donnerstag versucht, sein Wohnanwesen anzuzünden. Einem aufmerksamen Nachbarn ist es zu verdanken, dass es zu keinem größeren Schaden gekommen ist. Der Tatverdächtige wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg am Freitag dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, gegen 23:20 Uhr, ging die Mitteilung über einen Brand in der Luitpoldstraße in Prichsenstadt ein. Ein aufmerksamer Nachbar konnte Brandgeruch wahrnehmen und wollte der Ursache auf den Grund gehen. Hinter der Scheune des Nachbaranwesens stellte er einen brennenden Holzstapel und direkt daneben seinen 64-jährigen Nachbarn fest. Als unmittelbar darauf die örtliche Feuerwehr eingetroffen war, ist dieser zunächst entkommen.

Die Floriansjünger stellten an einem weiteren Holzstapel sowie im Innenhof des Anwesens kleinere Brände fest, löschten diese jedoch allesamt schnell. Eine Streife der Kitzinger Polizei konnte schließlich den 64-jährigen Hausinhaber im Innenhof feststellen und vorläufig festnehmen. Er steht im dringenden Verdacht, die Brände in und an seinem Wohnanwesen vorsätzlich herbeigeführt zu haben. Die Frau des Mannes befand sich zur Tatzeit im Anwesen und hat geschlafen.

Die Kriminalpolizei Würzburg hat noch vor Ort die Ermittlungen übernommen. Am heutigen Donnerstag befanden sich Brandfahnder des zuständigen Kommissariats vor Ort und machten sich ebenfalls ein Bild von dem Brandort. Im Rahmen der Ermittlungen versuchen sie nun auch die Hintergründe für das Verhalten des Mannes zu klären. Am Gebäude selbst entstand kein Schaden.

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Der 64-jährige Mann verbrachte die Nacht in einer Haftzelle der Würzburger Polizei und wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg am Freitag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg vorgeführt.

Am Freitagvormittag wurde der Tatverdächtige auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg vorgeführt. Dieser erließ gegen den 64-Jährigen, der sich offenbar in einer psychischen Ausnahmesituation befand, einen Unterbringungsbefehl nach §126a StPO. Der Mann wurde im Anschluss in ein Bezirkskrankenhaus eingewiesen.



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