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„Nigeria Connection“ macht eine Lohrerin zum Opfer eines Vorauszahlungsbetruges

LOHR AM MAIN – Mittels einer seit Jahren andauernden Betrugsmasche hat die sogenannte „Nigeria Connection“ eine Frau aus Lohr dazu gebracht, über einen längeren Zeitraum größere Geldbeträge ins Ausland zu transferieren. Um Geld aus einem UN-Fond zu erhalten, sollte die Dame immer wieder in Vorkasse treten. Die Ermittlungen in den aktuellen Fällen werden von der Polizeiinspektion Lohr am Main geführt.

Bei dem Betrugsmodell „Nigeria Connection“ treten die Täter überwiegend per E-Mail oder Online-Plattformen mit potentiellen Opfern in Kontakt. Im nächsten Schritt werden geldwerte Belohnungen in Aussicht gestellt, sofern die Geschädigten bereit sind, für jeweils angepasste, vorgegebene Situationen vermeintlich notwendige Vorauszahlungen zu leisten.

In den vorliegenden Fällen wurde der Dame aus Lohr unter anderem eine vermeintliche Auszahlung aus einem UN-Fond (Silikon Valleys) in Höhe von 79.000 Euro in Aussicht gestellt. Um das Geld zu erhalten, sollte die Frau immer wieder Vorauszahlungen leisten. Sie ahnte nicht, dass sie Betrügern aufgesessen war und ließ sich dazu bewegen, seit Oktober 2017 mehr als 12.000 Euro über einen Online-Bezahldienst nach Nigeria zu transferieren.

Die Täter der „Nigeria Connection“ treten bei der Tatausführung derart überzeugend auf, dass die Opfer oft auch von der Polizei nur schwer davon zu überzeugen sind, auf eine Betrugsmasche hereingefallen zu sein. Wenn eigene finanzielle Mittel ausgeschöpft sind, wenden sich die Betroffenen auch oft an Freunde und Bekannte, um an weitere Geldmittel zu gelangen.

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Das Polizeipräsidium Unterfranken rät:

– Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen hohe Gewinne oder sonstige Auszahlungen in Aussicht gestellt werden. Niemand verschenkt Geld oder Vermögen, auch dann nicht, wenn eine scheinbar plausible Situation geschildert wird. Sie wissen im Internet nicht, wer mit welcher Absicht mit Ihnen kommuniziert!

– Überweisen Sie niemals Geldbeträge an unbekannte Personen im Ausland; auch dann nicht, wenn die zu überweisende Summe im Vergleich zum erwarteten Profit relativ niedrig ist!

– Antworten Sie nicht auf oben beschriebene Anschreiben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle!

– Seien Sie aufmerksam, wenn Sie ein Bekannter / Verwandter auf ein solches Geschäft anspricht. Gehen Sie im Zweifel nicht darauf ein und hinterfragen Sie auch im Interesse Ihres Bekannten / Verwandten die Angelegenheit.



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