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Ohne Führerschein und ohne Zulassung unterwegs: Beamter in Freizeit stellt Verkehrssünder

HOFHEIM – Ein Polizeibeamter hat am Dienstagnachmittag in seiner Freizeit einen 21-jährigen Autofahrer erkannt, von dem er wusste, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Als sich der Beamte dem Fahrer als Polizist zu erkennen gab, flüchtete dieser mit seinem Pkw.

Kurze Zeit später entdeckte der Ordnungshüter den Audi in einem Straßengraben. Der 21-Jährige, der kurz nach dem Unfall zu dem Auto zurückkehrte, leugnete anfänglich, der Fahrer gewesen zu sein. Den jungen Mann erwartet nun u. a. ein Strafverfahren.

Der Beamte war am Dienstag gegen 15:45 Uhr in seiner Freizeit mit dem Auto zwischen Lendershausen und Kerbfeld im Landkreis Haßberge unterwegs, als ihm ein Audi mit teilweise überklebtem Kurzzeitkennzeichen begegnete. Der Beamte erkannte sofort, dass am Steuer des Autos ein 21 Jähriger saß, von dem er wusste, dass dieser keinen Führerschein hatte.

Der Ordnungshüter folgte dem Fahrzeug und es gelang ihm, den jungen Mann aus dem Landkreis Schweinfurt zum Anhalten zu bewegen. Als der Polizist sich dem Fahrzeug näherte, gab der Fahrer Vollgas und flüchtete über angrenzende Feldwege. Daher verlor der 43-jährige Polizeibeamte den Flüchtenden kurzzeitig aus den Augen. Unterdessen war eine Fahndung nach dem Audi ausgelöst worden, an der sich mehrere Streifenfahrzeuge der Polizeiinspektion Haßfurt beteiligten.

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Nur kurze Zeit später fand der Ordnungshüter den Audi rechts neben einem Feldweg mit Unfallschäden im Graben. Als sich der Fahrer wieder seinem Fahrzeug näherte, wurde er von dem Beamten festgenommen und an seine Kollegen übergeben.

In seiner Vernehmung leugnete der 21-Jährige zunächst, mit dem Audi gefahren zu sein. Als aber die verständigte Staatsanwältin die Sicherstellung seines Wagens und seiner Oberbekleidung zu Beweiszwecken anordnete, räumte er seine Fahrereigenschaft ein. Bei der Überprüfung stellte sich dann tatsächlich heraus, dass der Audi-Fahrer nur eine Mofa-Prüfbescheinigung besaß und außerdem das Kurzzeitkennzeichen des Wagens überklebt hatte, weil dies nicht mehr gültig war.

Der junge Mann muss sich jetzt u. a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen Fahrens ohne Zulassung und Kennzeichenmissbrauch verantworten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.



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