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Party in Bergrheinfeld: Polizei zieht Bilanz nach dem ersten ausgeh-beschränkten Corona-Wochenende

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UNTERFRANKEN – Mit dem vergangenen Wochenende sind die ersten beiden Tage der seit Samstag bayernweit geltenden vorläufigen Ausgangsbeschränkung verstrichen. Die unterfränkische Polizei hat bei zahlreichen Einsätzen die Einhaltung der Beschränkung überwacht und zieht insgesamt eine positive Bilanz.

Von Sonntag auf Montag fielen für die unterfränkische Polizei etwa 90 Einsätze mit Bezug zu Corona bzw. der vorläufigen Ausgangsbeschränkung an. Somit kommt es für das gesamte Wochenende auf die Gesamtzahl von rund 250 Einsätzen, die mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei bewältigt wurden. Insgesamt mussten die Beamten am Wochenende 316 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung aufnehmen.

Das schöne Wetter hatte am Sonntag zahlreiche Spaziergänger heraus gelockt. Die meisten Bürgerinnen und Bürger verhielten sich beim Spazierengehen vorbildlich, blieben in den Familien jeweils unter sich und wahrten Abstand zu anderen Personen.

Leider hielten sich nicht alle an die Beschränkungen der Allgemeinverfügung. Zur Mittagszeit hatten sich vier Personen in Mainaschaff am Waldrand zum gemeinsamen Biertrinken getroffen und müssen nun mit Anzeigen rechnen. Ein Gastwirt aus Karlstadt hatte in seinem Restaurant eine Feierlichkeit ausgerichtet und bewirtete Gäste, die gemeinsam bei Brettspielen dicht zusammensaßen. Hier ermittelt die Karlstadter Polizei nun wegen verschiedener Delikte. In den Abendstunden musste die Polizei unter anderem eine Party in Bergrheinfeld sowie eine Grillfeier in Rödelmaier auflösen und Anzeigen gegen jeweils drei Personen aufnehmen.

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Unabhängig von den Regelungen anderer Bundesländer, hat die bayerische Allgemeinverfügung weiterhin Gültigkeit. Auch weiterhin gilt deshalb: Die Einhaltung der Beschränkungen der Allgemeinverfügung ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu unterbinden. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört zum Beispiel seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Interessierte im Internet unter folgendem Link:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf



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