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Polizei dankt allen vernünftigen Bürgern – aber: Hochzeitsgesellschaft mit 15 Personen in Ochsenfurt und ein heimlich Bier ausschenkender griechischer Gastwirt in Bad Neustadt

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UNTERFRANKEN – Nachdem seit Samstag bayernweit die vorläufige Ausgangsbeschränkung gilt, zieht die unterfränkische Polizei am Sonntag eine erste positive Bilanz. Der Großteil der Unterfranken verhält sich erfreulicherweise verantwortungsbewusst und bleibt zu Hause, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Die unterfränkische Polizei wird die Beschränkungen der Allgemeinverfügung weiterhin konsequent überwachen.

Die Bevölkerung hat ein großes Informationsbedürfnis, dem sich die unterfränkische Polizei in den vergangenen Tagen intensiv angenommen hat. Sowohl an den Telefonen der unterfränkischen Polizeidienststellen als auch auf den Social Media Kanälen (rund 3.000 Kommentare und Fragen bis Sonntagmorgen) meldeten sich tausende Bürger mit Fragen zur Ausgangsbeschränkung. Auch in diesen schwierigen Zeiten ist die Polizei der Ansprechpartner und rund um die Uhr für die Bürger da!

Von Samstag auf Sonntag waren deutlich weniger Einsätze zu verzeichnen und die Straßen in Unterfranken dementsprechend leer. Insgesamt können von Samstag auf Sonntag rund 50 Einsätze mit Bezug zur Ausgangsbeschränkung vermeldet werden.

Die unterfränkischen Streifen stellten einige wenige Anzeigen wegen Verstößen gegen die Beschränkung der Allgemeinverfügung. So hatten sich zum Beispiel im Bereich Kitzingen, Aschaffenburg oder auch Schweinfurt in den Abendstunden des Samstags Jugendliche zu privaten Feiern getroffen. Die Personen erwarten nun Anzeigen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung.

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Auch eine uneinsichtige Hochzeitsgesellschaft, die mit 15 Personen in Ochsenfurt eine standesamtliche Vermählung feierte, muss nun mit einer Anzeige rechnen. In Bad Neustadt hatte der Wirt eines griechischen Gasthauses heimlich Gäste im unbeleuchteten Gastraum mit Bier versorgt. Auch diese Zusammenkunft musste durch eine Polizeistreife aufgelöst und eine Anzeige erstellt werden.

Deshalb soll nochmals die Notwendigkeit der Einschränkung von sozialen Kontakten betont werden. Die Polizei schreibt in einer Pressemitteilung:

„Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z.B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf

Die unterfränkische Polizei wird auch weiterhin mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei die Einhaltung der Beschränkungen der Allgemeinverfügung überwachen und Kontrollen durchführen. Zum Schutz der Gesundheit aller.

Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die verantwortungsbewusst und mit Verständnis für den Ernst der Lage reagieren. Bleiben Sie gesund!“



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