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Polizei findet bei einer Wohnungsdurchsuchung selbstgebaute Pyrotechnik und nimmt ver Tatverdächtige vorübergehend fest

WÜRZBURG / ZELLERAU – Die Würzburger Polizei hat am Donnerstagabend bei Wohnungsdurchsuchungen einen selbstgebauten pyrotechnischen Gegenstand sichergestellt. Zur Bewertung waren auch Spezialisten des Landeskriminalamts hinzugekommen. Vier Tatverdächtige wurden vorläufig festgenommen. Die Kripo ermittelt nun in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg.

Der Polizei lagen Erkenntnisse vor, dass eine Gruppe von vier Männern im Alter zwischen 22 und 40 Jahren offensichtlich im Begriff war, einen selbstgebauten Sprengkörper herzustellen. Um etwaige Gefahren für die Bevölkerung auszuschließen, traten Beamte der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Würzburg unmittelbar an die Tatverdächtigen heran und durchsuchten noch in der Nacht auf Freitag deren Wohnungen in der Zellerau. In einer Wohnung wurde ein entsprechender Gegenstand aufgefunden.

Zur Einschätzung der Gefährlichkeit und um den sicheren Abtransport zu gewährleisten, waren auch Beamte des Landeskriminalamtes vor Ort. Diese nehmen nun weitere Untersuchungen vor, um den Eigenbau abschließend bewerten zu können. Vorsorglich waren für die Zeit des Einsatzes die unmittelbar benachbarten Wohnungen des Mehrfamilienhauses geräumt worden. Die betroffenen Anwohner wurden für die Dauer des Einsatzes in der Wache des Rettungsdienstes untergebracht.

Nach ersten Erkenntnissen hatten die Tatverdächtigen bei ihrem Eigenbau mit ursprünglich frei verkäuflichen Feuerwerkskörpern hantiert. Zu den weiteren Hintergründen ermittelt nun die Kripo Würzburg. Hinweise auf geplante Straftaten mit dem Sprengkörper liegen bislang nicht vor.

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Drei der Männer wurden nach Durchführung der kriminalpolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Ein 40-Jähriger aus der Gruppe wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Ein Haftbefehl wurde nicht erlassen. Die vier Tatverdächtigen müssen sich jedoch nun in einem Strafverfahren nach dem Sprengstoffgesetz verantworten.

 



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