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Polizei kontrolliert Tuning-Veranstaltung und stellt Verstöße gegen den Infektionsschutz fest

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SCHWEINFURT – In den Abendstunden des vergangenen Samstags stellten Beamte der Polizeiinspektion Schweinfurt ein Treffen von rund 100 Personen aus der Tuningszene im Stadtgebiet fest. Nachdem weder eine Genehmigung der Stadt Schweinfurt vorlag noch Hygieneregeln Beachtung fanden, beendeten die Beamten die Veranstaltung. Gegen den Veranstalter und die Teilnehmer wurden in Abstimmung mit der Stadt Schweinfurt Bußgeldverfahren eingeleitet.

Am Samstagabend trafen sich weit über 70 Kraftfahrzeuge verschiedenster Art zunächst auf einem Parkplatz im Stadtgebiet, um anschließend im Konvoi mehrere Örtlichkeiten in Schweinfurt anzufahren. Hierbei kam es nach Feststellungen der Beamten zu keinerlei Verkehrsverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Am Parkplatz Waldspielplatz in der Albin-Kitzinger-Straße angekommen stiegen die rund 100 Personen aus ihren Fahrzeugen und vermischten sich ohne etwaige Hygieneregeln, wie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung oder das Abstandsgebot einzuhalten.

Die Polizeiinspektion Schweinfurt kontrollierte die Anwesenden im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes und wurde hierbei durch Beamte des Einsatzzuges und der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck unterstützt. Hierbei zeigte sich, dass der Veranstalter es unterlassen hatte, die notwendige Genehmigung der Stadt Schweinfurt einzuholen, zudem ein für Veranstaltungen dieser Art notwendiges Hygienekonzept zu erstellen.

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Nach Abstimmung mit der Stadt Schweinfurt war diese Zusammenkunft als nicht genehmigte Veranstaltung zu werten. Sowohl die Durchführung, als auch die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist nach dem Infektionsschutzgesetz derzeit untersagt. Die Beteiligten verließen nach der Feststellung der Personalien die Örtlichkeit und sehen nun einem Bußgeldverfahren entgegen.

Die Polizeiinspektion Schweinfurt wird auch weiterhin Kontrollen von einschlägigen Zusammenkünften durchführen und weist in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes hin.



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