NA OHNE Kategoriezuordnung

Polizei nahm einen 24-jährigen Zuwanderer fest, der in der Ankereinrichtung unter Quarantäne stand, der aber ausbüchste, um in der Innenstadt wiederholt zu klauen

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UNTERFRANKEN – Am Donnerstag stehen wir bei Tag 34 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Mittwochs wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich

· im Bereich Mainfranken auf ca. 11 Fälle,

· im Bereich Main-Rhön auf ca. 29 Fälle,

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· am Bayerischen Untermain auf ca. 10 Fälle.

Besondere Vorkommnisse

Obwohl er aufgrund einer Anordnung in der Ankereinrichtung in Schweinfurt bleiben hätte müssen, war ein 24-jähriger Zuwanderer am Mittwochnachmittag gemeinsam mit einem weiteren Bewohner über den Zaun der Einrichtung gestiegen und hatte anschließend in der Schweinfurter Innenstadt in einem Laden Waren im Wert von 160 Euro gestohlen. Dort wurde er von der Schweinfurter Polizei vorläufig festgenommen.

Der junge Mann war erst vor zwei Wochen wegen Verstößen gegen die Anordnung für drei Tage in Gewahrsam genommen worden. Nun entschied eine Richterin am Donnerstag bei der Vorführung des 24-Jährigen, dass dieser bis zum 6. Mai 2020 in Gewahrsam verbleiben muss. Eine Streife der Schweinfurter Polizei bringt den Mann in eine Justizvollzugsanstalt.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Rechtsverordnung:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/205/baymbl-2020-205.pdf

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
WIR SIND FÜR SIE DA!



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