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Rauchmelder verhindern Schlimmeres und melden frühzeitig einen Schwelbrand

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WIPFELD – Weil er bereits vor der gesetzlichen Installationspflicht Rauchmelder in seinem Haus angebracht hat, hat es ein Rentner in Wipfeld zu verdanken, dass ein Schwelbrand in seinem Keller in der Nacht zum Dienstag nicht in einer Katastrophe endete, sondern ohne jeglichen Personen- oder Gebäudeschaden abgegangen ist.

Am Montagnachmittag führte der Rentner Sägearbeiten in seinem Gewölbekeller in der Engelbert-Klüpfel-Straße aus. Dieser befindet sich direkt unter seinem Wohnhaus. Nach dem Abschluss der Arbeiten kehrte er die Sägespäne fein säuberlich auf einen Haufen zusammen. Weil er dabei rauchte, ist ihm dann vermutlich Zigarettenasche oder gar die ganze Zigarette unbemerkt in den Haufen gefallen.

Dienstagfrüh gegen 2.30 Uhr wurden er und seine Frau durch die plötzlich „Alarm schlagenden Rauchmelder“ aus dem Schlaf gerissen. Obwohl kein direkter Zugang von seinem Haus zum Gewölbekeller vorhanden ist und alle Fenster geschlossen waren, nahmen die Rauchmelder den Schwelbrand, im Wohnhaus wahr.

Sofort wurde der Feuerwehrnotruf abgesetzt und der Kreisbrandinspektor, zwei  Kreisbrandmeister, der Fachkreisbrandmeister und die freiwilligen Wehren aus Wipfeld, Theilheim, Waigolshausen und Werneck, zusammen 50 Mann stark, mit acht Fahrzeugen und einem Leiterwagen, rückten sofort an die Brandstelle aus.

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Die Malteser waren mit einem Einsatzleiter und das Rote Kreuz Volkach mit einem Rettungswagen anwesend. Weil ein Teil des Löschwassers auf der Straßen vor dem Anwesen sofort gefror, musste auch noch der Bauhof verständigt werden, um die eisglatten Stellen abzustreuen.

Schon nach relativ kurzer Zeit hatten die Einsatzkräfte die Sache im Griff und bereits eine Stunde nach der Alarmierung konnte der Einsatz für beendet erklärt werden.

Aus gegebenem Anlass möchte die Polizei und insbesondere auch die Feuerwehr nochmals auf die schnellstmögliche Installation der zumeist lebensrettenden Rauchwarnmelder hinweisen. Die Bürger in Bayern sollten nicht erst den für sie verpflichtenden Termin zum Einbau ab 01.01.2018 abwarten.



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