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Schlüsseldienst tritt kurzerhand die Wohnungstür ein: Verhaltenstipps der Polizei

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SCHWEINFURT – Als ein 68-jähriger Schweinfurter sich am Samstag ausgesperrt hatte, kontaktierte er über sein Handy eine Firma, die Schlüsseldienste vermittelt. Mit der Leistung des Schlüsseldienstes hat er so sicher nicht gerechnet – der noch Unbekannte hat kurzerhand die Wohnungstür eingetreten. Die Schweinfurter Polizei sucht nun nach dem Tatverdächtigen.

Am Samstagvormittag sperrte sich ein 68-Jähriger in der Danzigstraße aus seiner Wohnung aus. Glücklicherweise hatte er sein Mobiltelefon zur Hand und konnte im Internet nach einem Schlüsseldienst suchen. Er kontaktierte eine Vermittlungsfirma, welche umgehend einen Schlüsseldienst zur Wohnung des Mannes schickte.

Als der Schlüsseldienst in dem Mehrfamilienhaus eingetroffen ist, nahm er unmittelbar seine Arbeit auf. Er nutzte hierfür jedoch nicht, wie vom Wohnungsinhaber erwartet, sein mitgeführtes Werkzeug, sondern trat die Tür kurzerhand ein. Anschließend stellte er dem 68-Jährigen seine „Dienstleistung“ in Rechnung und verlangte hierfür einen dreistelligen Bargeldbetrag.

Als der Geschädigte sich weigerte diesen zu zahlen, verließ der Unbekannte ohne weitere Forderungen das Wohnhaus. Er kann wie folgt beschrieben werden:

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Muster
Hotel

männlich
175 cm groß
bekleidet mit grauem Mantel und schwarzen Schuhen

Die Polizeiinspektion Schweinfurt hat noch vor Ort die Ermittlungen übernommen und überprüft hierbei auch die vermeintliche Vermittlungsfirma. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 09721/8572230 zu melden.

Die unterfränkische Polizei nimmt diesen Fall zum Anlass, um einige Verhaltenstipps im generellen Umgang mit Schlüsseldiensten zu geben:

Unseriöse Firmen täuschen oft vor, örtlich ansässig zu sein. Erfragen Sie beim Erstkontakt mit der Firma deshalb, von wo aus der Mitarbeiter anfährt und wie hoch die Anfahrtskosten in etwa sein werden
Holen Sie wenn möglich einen Zeugen, wie Bekannte oder Nachbarn hinzu, während der Mitarbeiter bei Ihnen ist
Beauftragen Sie zunächst nur die Öffnung der Tür und keine weiteren Leistungen wie etwa den Einbau eines neuen Schlosses. Vereinbaren Sie wenn möglich einen verbindlichen Festpreis
Unterschreiben Sie keine ungeprüften Auftragsformulare und verlangen Sie im Anschluss in jedem Fall eine Rechnung, auf der alle Positionen einzeln aufgelistet sind
Rufen Sie die Polizei, wenn Sie genötigt oder unter Druck gesetzt werden oder die Rechnungshöhe einer Firma völlig außer Verhältnis steht



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