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Schweinfurt: Mit 1,3 Promille auf dem E-Scooter unterwegs – die Polizei sagt NEIN

SCHWEINFURT – Am Dienstagabend wurde erneut ein E-Scooterfahrer auffällig, da er mit dem Gefährt die gesamte Gehwegbreite ausnutzte.

Bei der anschließenden Kontrolle des 30-jährigen konnte der Grund der Schlangenlinienfahrt schnell herausgefunden werden. Den Beamten wehte deutlicher Alkoholgeruch entgegen, was durch eine Test bestätigt wurde. Nachdem der Atemalkoholtest einen Wert von 1,3 Promille ergab musste der Fahrzeugführer die Beamten zur Dienststelle begleiten, wo durch einen hinzugezogenen Arzt eine Blutentnahme durchgeführt wurde.

Zur Info: E-Scooter fahren scheint eine Spielerei zu sein. Tatsache ist aber: es handelt sich um ein Verkehrsmittel wie jedes andere. Nutzer von E-Scootern müssen sich an die 0,5-Promille-Grenze halten. Ein striktes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und Fahrer unter 21 Jahren. Eine strafbare Handlung liegt spätestens ab 1,1 Promille vor. Dann drohen eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr. Mögliche Nebenstrafen sind ein bis zu 6-monatiges Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis.



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