Skateboard-Fahrer war unerlaubt mit einem elektrisch angetriebenen Board unterwegs
PARTENSTEIN IM LANDKREIS MAIN-SPESSART – Am Mittwoch, 01.06.2022, um 17.20 Uhr, fiel der Streife auf dem Radweg zwischen Lohr und Partenstein ein Skateboard Fahrer auf. Es war festzustellen, dass er fahrend auf dem Board stand, allerdings keine Abstoßbewegungen mit den Beinen machte.
Er wurde deshalb von der Streifenbesatzung in Partenstein hinter dem Industriegebiet erwartet. Die Streife konnte feststellen, dass er eine Fernbedienung in der Hand hatte. Mit dieser Fernbedienung konnte er das elektrisch angetriebene Board steuern. Es erreicht nach Angaben des 41jährigen Fahrers eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 25 km/h.
Der Betrieb eines solchen „Kraftfahrzeugs“ ist in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Es bräuchte für die Inbetriebnahme eine Haftpflichtversicherung, die es jedoch nicht gibt.
Zum Führen benötigt man des Weiteren einen Führerschein. Den hatte der 41jährige. Allerdings wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt. Das Board wurde sichergestellt.
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