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So bitte nicht im Straßenverkehr! Mofafahrer hatte schwer getankt, Autofahrer mit Drogen im Blut und ein betrunkener Pkw-Lenker

WERNECK – Ein mit seinem Mofa auf der Bundesstraße 19 bei Werneck fahrender 61-Jähriger hatte am Mittwochmorgen schon oder immer noch reichlich Alkohol intus. Das führte zu einer Blutentnahme und einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Gegen 7.30 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung der in Schlangenlinien fahrende Zweiradlenker auf. Als er nach der Anhaltung seinen Helm abnahm wehte den Beamten sofort eine steife Alkoholbrise um die Ohren.

Ein Handalkomattest bestätigte daraufhin den Verdacht der Beamten. Der Beschuldigte pustete 2,14 Promille ins Gerät!

Nun war die Fahrt an diesem Tag für ihn zu Ende, er musste sein Vehikel abstellen und den Fahrzeugschlüssel bis zum Nachweis der wiedererlangten Nüchternheit abgeben.

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Dann ging es zur Schweinfurter Polizeiwache, wo ein zwischenzeitlich verständigter Arzt eine Blutentnahme vornahm.

Nach dem Eingang des Blutuntersuchungsergebnisses wird eine Trunkenheitsanzeige an die Staatsanwaltschaft gefertigt.

SENNFELD – Unter dem Verdacht, Drogen konsumiert und sich danach ans Steuer eines Autos gesetzt zu haben, steht sein Mittwochvormittag ein 33-Jähriger.

Der Mann war am Feiertag in der Schwebheimer Straße zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten worden.

In deren Verlauf stellten sich eindeutige drogentypische Ausfallerscheinungen, wie extrem gerötete Bindehäute, starre Pupillen, erhebliches Augenlidflattern und ein positiver horizontaler Nystagmus, bei dem VW Golf-Fahrer ein.

Auf Vorhalt räumte er dann den vor einigen Tagen stattgefunden Rauschgiftkonsum ein. Zusätzlich dazu verlief auch noch ein Drogenschnelltest positiv auf die Einnahme von THC.

Nun wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Fahrzeugschlüssel bis zum Nachweis der wiedererlangten Nüchternheit vorübergehend eingezogen. Dann ging es zur Schweinfurter Polizeiwache, wo ein Arzt eine Blutentnahme durchführte.

Nach dem Eingang des Blutuntersuchungsergebnisses wird eine Bußgeldanzeige wegen Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinwirkung erstellt.

SCHONUNGEN – Rund 530 Euro Geldbuße, ein Punkt auf sein Verkehrssünderkonto in Flensburg und die Ableistung eines einmonatigen Fahrverbots kommen demnächst auf einem Opel Meriva-Fahrer zu.

Der Mittvierziger war am Abend des Feiertags in der Hauptstraße kontrolliert worden. Dabei wurde eine Alkoholbeeinflussung festgestellt. Ein anschließender Pustetest verlief mit genau 0,9 Promille deutlich positiv.

Daraufhin wurde die Weiterfahrt nicht mehr gestattet und der Fahrzeugschlüssel bis zum Nachweis der wiedererlangten Nüchternheit sichergestellt.

Weil der Betroffene den nun erforderlichen weiteren Atemalkoholtest an einem gerichtsverwertbaren Gerät in der Polizeiwache nicht ordnungsgemäß durchführte, musste ein Arzt verständigt werden, der eine Blutentnahme vornahm.

Anschließend erfolgte seine Entlassung.



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