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So ein Sauhund!: 19-jähriger schlägt Spaziergänger und verletzt zwei Polizeibeamte

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SCHWEINFURT – Am Freitagabend wurde ein 32-jähriger Mann von einem 19-Jährigen geschlagen, nachdem die Beiden in Streit geraten waren. Als der Täter durch die Polizei festgenommen werden sollte, wehrte er sich und schlug nach ihnen. Insgesamt wurden drei Personen leicht verletzt.

Gegen 20:15 Uhr traf ein 32-jähriger Mann während eines Spaziergangs mit seinen Hunden auf eine Gruppe junger Männer, mit denen er zunächst verbal in Streit geriet. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurde der Spaziergänger von einem 19-Jährigen aus der Gruppe ins Gesicht geschlagen. Anschließend kam es zu einer Rangelei zwischen den Beiden.

Zwei Polizeibeamte in Zivil kamen zufällig in diesem Moment hinzu, gaben sich sofort als Polizisten zu erkennen und trennten die beiden Parteien. Bei der anschließenden Festnahme des 19-jährigen Täters wehrte sich dieser gegen die Beamten und schlug nach ihnen, wodurch beide leicht verletzt wurden. Außerdem mischte sich ein weiterer 21-jähriger Mann ein und versuchte die Festnahme des Beschuldigten zu verhindern.

Hierdurch gelang es diesem tatsächlich kurzzeitig zu fliehen, jedoch konnte er schnell durch eine weitere Polizeistreife angetroffen und festgenommen werden. Auch während dem Transport zur Dienststelle wehrte sich der Beschuldigte weiterhin gegen die Beamten und beleidigte diese mit zahlreichen Schimpfworten.

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Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 19-Jährigen ergab eine Atemalkoholkonzentration von rund 1,5 Promille. Sowohl der 32-jährige Spaziergänger sowie zwei Polizisten wurden durch die Schläge des jungen Mannes leicht verletzt. Die Beamten begaben sich zur Überprüfung in ein Schweinfurter Krankenhaus.

Den 19-jährigen Angreifer erwartet nun eine Anzeige wegen einem tätlichen Angriff auf Polizeivollzugsbeamte, Körperverletzung sowie Beleidigung. Der 21-jährige Mann, der die Festnahme verhindern wollte, muss sich ebenfalls wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Gefangenenbefreiung verantworten.



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