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Streit unter Kubanern eskaliert: Mann verletzt Kontrahenten und dessen Ehefrau mit einer Machete

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WÜRZBURG – Am Samstagabend soll ein 50-Jähriger einen 26 Jahre alten Mann mit einer Machete eine schwere Kopfverletzung zugefügt haben. Als dessen Ehefrau zur Hilfe kam, wurde auch sie verletzt. Die Würzburger Polizei nahm den Angreifer vorläufig fest. Er befindet sich inzwischen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg in Untersuchungshaft.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen war es während einer privaten Feier in der Grombühlstraße zu einem heftigen Streit gekommen. Dieser eskalierte gegen 20.50 Uhr auf offener Straße, als der 50-Jährige seinem Kontrahenten mit einer Machete auf den Kopf geschlagen haben soll. Der 26-Jährige erlitt dabei eine schwere Kopfverletzung. Seine 27 Jahre alte Ehefrau erlitt Schnittverletzungen an beiden Händen, als sie offenbar versuchte, das Schlagen mit der Machete zu unterbinden.

Der schwer verletzte 26-Jährige und seine Ehefrau wurden vor Ort vom Rettungsdienst versorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Beamte der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt machten den 50-Jährigen Angreifer, der offenbar stark alkoholisiert war, in einer Wohnung ausfindig und nahmen ihn vorläufig fest. Er hatte sich während der Auseinandersetzungen leichtere Verletzungen zugezogen und musste in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden. Die mutmaßliche Tatwaffe wurde sichergestellt.

Bei allen Beteiligten der Auseinandersetzung handelt es sich um kubanische Staatsangehörige aus Würzburg, die sich offenbar zu einer gemeinsamen Feier in der Grombühlstraße zusammengefunden hatten. Warum es zu dem Streit gekommen war, ist derzeit noch unklar und Gegenstand der andauernden Ermittlungen, die von der Kriminalpolizei Würzburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg geführt werden.

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Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Festgenommene nach seinem Krankenhausaufenthalt am Sonntagvormittag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete gegen den 50-Jährigen die Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung an. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.



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