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Tödliche Messerstiche nach Saufgelage: Neun Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe für einen Bad Kissinger Russen

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Schweinfurt / Bad Kissingen – Der ursprünglich wegen Mordes an seinen Saufkumpan angeklagte Sergey S. aus Bad Kissingen muss für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichtes Schweinfurt verurteilte den 32-Jährigen nun nach fünf Verhandlungstagen wegen Totschlags zur Haftstrafe und zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der vorsitzende Richter Erik Ohlenschlager erkannte bei den Messerstichen des Angeklagten in die Brust seines 26 Jahre alten Freundes einen Tötungsvorsatz, sprach von einem „unbedingten Vernichtungswillen“ und von „keiner Spur von Reue“. Da Sergey S. aber in der Tatnacht vom 2. auf den 3. Juli 2011 zum Zeitpunkt der zwei Messerstiche wahrscheinlich gegen 3.45 Uhr bis zu 5,2 Promille Alkohol im Blut hatte, sei seine Steuerungsfähigkeit zwar eingeschränkt gewesen. Der durch jahrelangen Missbrauch gewohnte Pegeltrinker sei aber durch sein motorisch kontrolliertes Verhalten vor und nach der Tat schuldfähig gewesen.

Die Kammer stand vor dem Problem, dass nur die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten bei der Tat in der Bad Kissinger Sudentenstraße anwesend war. Sie aber verstarb mittlerweile an ihrer Alkoholkrankheit. Ein weiterer Saufkumpan weilte zwar ebenfalls in der Wohnung, muss aber bei den Messerstichen wohl gerade auf der Toilette gewesen sein. Und der Angeklagte, der seine Unschuld beteuerte, wollte sich aufgrund seiner Alkoholisierung an gar nichts mehr erinnern. Sein Blackout erstreckte sich sogar auf das Randgeschehen des Trinkgelages, auf seine Festnahme und seine Vernehmung. Seit dem 4. Juli letzten Jahres saß er in Untersuchungshaft. Gegenüber der Polizei gab er die Tat zunächst zu.

Das Gericht berief sich deshalb in erster Linie auf die zweifache Vernehmung der wesentlich älteren Lebensgefährtin durch die Polizei. Hin- und hergerissen sei sie zwar gewesen, schilderte aber glaubhaft, dass er es war, der aus dem Besteckkasten das Messer mit der zwölf Zentimeter langen Klinge holte, um dem 26-Jährigen vor ihren Augen wortlos zwei Stiche in den Brustkorb auf Höhe des Herzens zuzufügen. Die Klinge drang elf Zentimeter tief ein, traf den Lungenlappen, Rippen und das Herz. Das Opfer verblutete binnen weniger Minuten. „Der hat das verdient“ soll der 32-Jährige zum anderen Mann gesagt haben, als der danach fragte, was da gerade passiert sei. Schließlich holten die Trinker einen weiteren Kumpan aus der Wohnung des Stockwerkes darüber, der die Polizei verständigte.

Das Motiv für die Tat? Es blieb weitestgehend im Dunkeln! Auf den feststehenden Sachverhalt ohne Zweifel kam das Gericht durch die Rekonstruktion der Tatnacht. Der in Russland aufgewachsene „arbeitslose Trinker ohne Perspektive“ (Ohlenschlager), der im Jahr 2002 mit seinen Eltern und dem Bruder nach Deutschland kam, der zwischenzeitlich als Aushilfsmaler und im Wildpark Klaushof arbeitete, war an sich mit dem Getöteten gut befreundet. In der Hausgemeinschaft mit überwiegend Russen wurde immer wieder bei lautstarken Gelagen zu viel Bier und Wodka getrunken. Stolze sieben Mal ließ sich der Angeklagte im Verlauf des Jahre zur Entgiftung in Werneck einliefern – mit jeweils mehr als vier Promille Alkohol im Blut.

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Wann immer er getrunken hatte, dann wurde er aggressiv und eifersüchtig. Mit der Faust soll er mehrfach seiner Lebensgefährtin ins Gesicht geschlagen und einen der Nachbarn mit einem Messer schon in einem früheren Fall bedroht haben. Am Vorabend der Tat  kochte die Lebensgefährtin für alle Anwesenden einen Topf Borschtsch. Der später Getötete kam erst gegen 21 Uhr mit einem Flasche Wodka hinzu. Die Stimmung soll allgemein ausgelasen gewesen sein. Der heute 32-Jährige wirkte jedoch unruhig. Gegen 22 Uhr kam der Vater des Opfers zu Besuch und erlebte den Faustschlag gegen die Frau. Er soll seinen Sohn aufgefordert haben, die Wohnung zu verlassen. „Ein schicksalhafter Fehler“ sei es gewesen, so der Richter, dass dieser dem Willen nicht nachkam.

Täter und Opfer übten sich später im Armdrücken, Sergey S. verlor und soll sich darüber geärgert haben. An einem früheren Tag muss sich seine Lebensgefährtin nach einem Streit in etwa so geäußert haben: „Du gehst es bald ins Gefängnis, dann suche ich mir einen Jüngeren!“ In der Nacht der Tat nahm sich die Frau dann zusammen mit dem tatsächlich fünf Jahre jüngeren Opfer ein Taxi, um an einer Tankstelle nochmals Wodka zu kaufen. Anscheinend blieb man länger weg als gedacht. Machte das Sergey S. eifersüchtig? Oder störte ihn eine spätere Aussage des 26-Jährigen, der ihn fragte: „Warum trinkst Du immer so viel und bist dann böse?“ Jedenfalls legten sich alle Personen zwischenzeitlich zum Schlafen, ehe der Getötete dann das Paar wieder weckte um zu fragen, ob er noch einen Teller Suppe haben könne. Man ging gemeinsam in die Küche, das Schicksal nahm dort seinen Lauf…

Die über einstündige Urteilsbegründung musste wegen eines Zwischenfalls unterbrochen werden. Ein Zuhörer im Publikum brach mit einem epileptischen Anfall zusammen. Der herbei gerufene Notarzt versorgte den Mann.



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