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Tödlicher Unfall bei einem Krankentransport: Junge BRK-Verantwortliche kommen mit Geldstrafen davon

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SCHWEINFURT – Ein Unfall bei Frankfurt auf der Autobahn hatte für eine 73 Jahre alte Frau schlimme Folgen. Sie starb an den Verletzungen, die sie sich zuzog. Und zwar als Fahrgast eines Krankentransportes. Zwei junge Menschen hatten an diesem Tag die Verantwortung für die Patientin. Und deshalb mussten sie sich vor dem Jugendrichter für eine fahrlässige Tötung verantworten.

Anfang September 2013: Im Wernecker Krankenhaus holen der heute 21 Jahre alte Fahrer und die nun 20 Jahre alte Begleiterin die Patientin ab, um sie nach Groß Gerau in Hessen zu transportieren. Der Azubi aus dem Landkreis Schweinfurt fährt schon seit 2011 Krankentransporte, die aus Schweinfurt stammende Studentin ist erst seit ein paar Monaten im Teams des Roten Kreuzes. Beide gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach. „Es war zunächst eine ganz normale Fahrt“, berichtet der Mann vom Lenkrad.

Gegen 13.40 Uhr freilich ändert sich das. Mit maximal 130 km/h muss er auf Frankfurter Gemarkung registrieren, wie ein Bus auf seine Fahrbahn ausschweift. „Ich konnte nicht schnell genug bremsen“, sagt er und erzählt davon, einen Schrei gehört zu haben. Von der Frau, die von ihrem Stuhl rutschte, die sich dabei schwere Einblutungen an Leber und Milz zuzog. Obwohl gleich der Notarzt kommt und die Dame in ein Frankfurter Krankenhaus gefahren wird, stirbt sie dort gegen 15 Uhr an innerlichen Verblutungen.

Unachtsamkeit und Nachlässigkeit wirft die Staatsanwaltschaft dem 21-Jährigen und der 20-Jährigen vor. Nicht unbedingt wegen des Unfalls. Denn ein Gurt war nicht richtig angelegt, um die während der Fahrt sitzende Patienten richtig zu sichern. „Das Anschnallen übernimmt die Beifahrerin“, sagt er. Vom Steuerplatz aus frage er dann stets durch ein kleines Fenster nach hinten, ob alles okay sei. Dann gehe so eine Fahrt los.

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Sie stimmt fast überein. Mit einem Unterschied: Man habe zusammen geschaut, ob alles passt. Ein Beckengurt sei angelegt gewesen, „Es passt schon“ habe der 21-Jährige gesagt, als sie nach weiteren Gurten fragte. Dieser Beckengurt sprang dann beim Aufprall auf, die Dame verutschte in ihrem Stuhl. Sie atmete schwer, trotzdem erfuhren die beiden Verantwortlichen für die Fahrt erst am Tag danach vom Tod. Er konnte danach aus psychischen Gründen ein Jahr lang nicht mehr fahren, übt aber seit diesen September die Tätigkeit wieder aus. Beim Unfall erlitt er starke Schmerzen, musste selbst eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Sie, die bei der Dame im hinteren Raum saß, erlitt eine Beckenprellung und leichte Hämatome an den Waden.

Letztlich war nicht zu klären, ob beim ursächlichen Unfall der Busfahrer, der die Spur wechselte, nicht die Hauptschuld trägt und inwieweit der 21-Jährige den Zusammenprall hätte vermeiden können. Eine Verkettung von unglücklichen Umständen führte also zum tragischen Tod einer Frau. Eine Schuld daran tragen auch die beiden Angeklagten. Mit jeweils 1600 Euro Geldstrafe, 80 Tagessätze zu 20 Euro, kommen sie beide jedoch milde davon.



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