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Unfallursache überhöhte Geschwindigkeit am Beispiel „Langen Wiese“ zwischen Michelau und Geusfeld – was tut die Polizei?

HASSBERGE – Seit vielen Jahren steht die überhöhte Geschwindigkeit bei der analytischen Betrachtung des gesamten Unfallgeschehens an erster Stelle. Neben den enormen volkswirtschaftlichen Schäden, die durch die Verkehrsunfälle entstehen, sind häufig auch eine Vielzahl an Verletzten und sogar Todesopfer zu beklagen.

In diesem Zusammenhang stellt sich in der Bevölkerung und bei den Verkehrsteilnehmern die Frage, was tut die Polizei gegen die Raserei und wie tut sie das?

Grundsätzlich ist die Durchsetzung der Sicherheit im Straßenverkehr eine der Kernaufgaben der Polizei. Dieser Aufgabe kommt die Polizei durch Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Geschwindigkeitskontrollen, auch nach.

Da aber die Polizeidienststellen wegen der Vielschichtigkeit ihres Aufgabenspektrums nicht zu jeder Zeit an jeder potentiellen Gefahrenstelle tätig werden können, hat man sich im Laufe der Zeit konzeptionell dazu entschlossen, zum einen bekannte Unfallhäufungsstrecken und -punkte regelmäßig zu bemessen, sowie bekannte „Raserstrecken“ mit stellenweise auch hohem Unfallaufkommen schwerpunktmäßig zu überwachen.

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Ziel dieses Konzeptes ist es, durch unregelmäßige und verstärkte, auch dienststellenübergreifende Geschwindigkeitskontrollen, zumindest mittelfristig einen Umdenkprozess bei den zu schnell Fahrenden zu erreichen. Für den Landkreis Haßberge sind die beiden großen, überregionalen Bundesstraßen B 279 und B 303 in diesem Streckenkonzept enthalten. Durch diese strategische Verkehrsüberwachung konnten die Verkehrsunfallzahlen auf den genannten Strecken erfreulicherweise signifikant gesenkt und die damit einhergehenden Folgen drastisch verringert werden.

Was aber sind die Kriterien für die Beurteilung einer vermeintlich normalen Landstraße als „Raserstrecke“ und welche Voraussetzungen müssen für die konzeptionelle strategische Bemessung durch die Polizei vorliegen. Neben dem Verkehrsaufkommen und den bekannten Unfallzahlen spielt auch hier wie so oft der Zufall eine maßgebliche Rolle.

Im September 2020 wurde von Beamten der Polizeiinspektion Haßfurt auf der Staatsstraße 2274 zwischen Geusfeld und Michelau im Bereich der sogenannten „Langen Wiese“ eine Lasermessung durchgeführt. Dabei wurde eine Gruppe von hochmotorisierten Sportwagen, bestehend aus drei Pkw des Typs Audi R 8, mit Geschwindigkeiten von jenseits der 200 km/h-Marke festgestellt.

Aufgrund des „Rennverhaltens“ mit Minimalabständen, in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Fahrweise, scheiterte eine Anhaltung der genannten Fahrzeuge. Durch die Staatsanwaltschaft Bamberg wurden weitere Ermittlungen wegen des Straftatbestandes eines Verbotenen Kfz-Rennens geführt.

Im Zuge weiterer Geschwindigkeitskontrollen mit der Laser-Handmessgerät bis zum August 2022 konnten auf der genannten Strecke weitere, ähnlich gelagerte Vorfälle durch spezielle Fahrzeuggruppierungen festgestellt und geahndet werden. Dabei ließen die Äußerungen der angehaltenen Fahrer sowie das Verhalten weiterer Fahrzeugführer zweifelsfreie Rückschlüsse auf beabsichtigtes rennähnliches Verhalten zu.

Mit den gewonnenen Erkenntnissen wurde seitens der Polizeiinspektion Haßfurt schließlich Kontakt mit der zuständigen Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck und der benachbarten PI Gerolzhofen aufgenommen. Ziel war es, ein Konzept zur dienststellenübergreifenden, schwerpunktmäßigen Geschwindigkeitsüberwachung zu erarbeiten.

Im Vorfeld wurden zusätzlich noch Verkehrs- und Geschwindigkeitsdaten erhoben. Dies wurde mit speziell für den Straßenverkehr entwickelten Messsystemen durchgeführt, welche die Fahrzeugart, die Fahrtrichtung und vor allem die gefahrene Geschwindigkeit mit Uhrzeit erfassen. Wichtig bei einer solchen Erhebung ist die Verkehrswirklichkeit, die im Grunde nur mit unauffällig platzierten Messstellen abgebildet werden kann.

Bei der Auswertung dieser Verkehrsdaten wurden dann neben den üblichen Verstößen eine Vielzahl gravierender Geschwindigkeitsüberschreitungen im Anzeigenbereich, zum Teil auch mit Fahrverboten, festgestellt.

Mit Hilfe dieser Daten wurden dann in Absprache mit den betreffenden Dienststellen mehrere Messungen mit der Laserpistole, mit technischem Großgerät der Verkehrspolizei sowie der Platzierung des Enforcement-Trailers auf der genannten Strecke durchgeführt. Da die täglichen Zeitfenster für die erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen bekannt waren, konnte das „Raseraufkommen“ in einem Zeitraum von ca. 6 Wochen bei 7 erfolgten Geschwindigkeitsmessungen derart reduziert werden, dass bei der letzten Messung lediglich geringe Verstöße im Verwarnungsbereich auffällig wurden.

Durch diesen konzeptionellen Einsatz im Rahmen der Verkehrsüberwachung konnte diese Strecke in einem sehr kurzen Zeitraum befriedet werden. Selbstverständlich sind künftig weitere punktuelle Messungen erforderlich, um das Geschwindigkeitsbewusstsein der Verkehrsteilnehmer auf einem hohen Level zu halten.

Ergänzend wird mitgeteilt, dass Verkehrsüberwachung, insbesondere Geschwindigkeitskontrollen, im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer stattfindet. Weitere Strecken, die möglicherweise einen konzeptionellen Einsatz, das heißt einen streckenbezogenen Ansatz erfordern, sind bekannt und werden derzeit überprüft. Mit einer Umsetzung ist im Frühjahr 2023 zu rechnen.



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