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Ungebührliches Verhalten: Österreicher wandert in die Justizvollzugsanstalt – Weiterer Passant muss hinter „Schwedische Gardinen“

SCHWEINFURT – Ein Eigentor hat am späten Dienstagnachmittag ein wohnsitzloser Österreicher geschossen. Weil er sich ungebührlich gegen Passanten aufgeführt hatte, wurde die Polizei hinzugezogen. Bei seiner Überprüfung wurde eine Fahndungsnotierung festgestellt, was eine anschließende Unterbringung hinter „Schwedische Gardinen“ nach sich zog.

Gegen 18.50 Uhr ging ein Anruf bei der Polizei ein, dass ein erheblich Betrunkener mit einer Personengruppe am Hauptbahnhof in Streit geraten ist. Nach dem Austausch einiger Verbalien stellte sich der Mann anschließend an ein dort geparktes Auto und urinierte dagegen.

Beim Eintreffen der Polizei konnte sich der 42-Jährige nicht ausweisen. Aufgrund dessen und wegen seiner Alkoholisierung, er pustete knapp 2 Promille in einen Handalkomaten, wurde er vorläufig festgenommen und zur Polizeiwache transportiert.

Hier konnten seine Personalien festgestellt werden. Dabei kam heraus, dass ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn bestand. Diesem lagen unter anderem Diebstähle, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung zu Grunde.

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Weil er die zu einer eventuellen Abwendung geforderten 800 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er zunächst über Nacht in einer Arrestzelle ausgenüchtert. Am Folgetag wird er die Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt absitzen müssen, wohin er dann transportiert werden wird.

Ebenfalls am Dienstagnachmittag wurde ein weiterer gesuchter Straftäter von der Polizei dingfest gemacht. Auch er wanderte einige Zeit später hinter „Schwedische Gardinen“.

Gegen 16 Uhr wollte eine Streifenbesatzung des Einsatzzuges zwei Männer in der Fritz-Drescher-Straße zu einer allgemeinen Kontrolle anhalten. Während einer stehen blieb, suchte der andere sofort sein Heil in der Flucht, was ihn natürlich im höchsten Maße verdächtig machte. Die Flucht dauerte nicht lange, bereits nach wenigen hundert Metern wurde er eingeholt, zu Boden gebracht und gefesselt.

Der Grund für sein auffälliges Verhalten war schon bald klar, gegen ihn bestand nämlich ein Vollstreckungshaftbefehl, mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Nach der Haftbefehlseröffnung wurde der heroinabhängige 43-jährige Schweinfurter zunächst in einer Zelle der Schweinfurter Polizei ausgenüchtert.
Noch im Laufe der Nacht erfolgte eine Überstellung in eine bayrische Justizvollzugsanstalt, welche mit einer medizinischen Abteilung ausgestattet ist.



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