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Unter Drogeneinfluss stehender Autofahrer verursacht Verkehrsunfall und fährt vor dem Eintreffen der Polizei davon – weitere Drogen und verbotene Waffen aufgefunden

SCHWEINFURT – Erheblichen Ärger hat sich ein Heranwachsender aus dem Landkreis Würzburg am Donnerstagabend eingehandelt. Nach einem Verkehrsunfall war er noch vor dem Eintreffen der Polizei davongefahren.

Im Rahmen der Fahndung konnte der Beschuldigte gestellt werden. Dabei wurde festgestellt, dass er deutlich unter dem Einfluss von Drogen stand. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden noch Drogen und verbotene Gegenstände aufgefunden und beschlagnahmt.

Gegen 22.30 Uhr kam es auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in der Niederwerrner Straße zu einem kleinen Parkrempler zwischen dem späteren Beschuldigten, einem 20-Jährigen mit seinem Ford Focus und einem weiteren Beteiligten. Dabei entstand an den beiden Fahrzeugen lediglich geringer Blechschaden. Während des Personalienaustausches äußerte der 20-Jährige, dass er keine Polizei wünsche, da er „bekifft“ sei. Diese Äußerung bekam eine Unbeteiligte mit und diese verständigte daraufhin richtigerweise die Polizei.

Das wiederum bekam der Beschuldigte mit und fuhr daraufhin weg.

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Bei der anschließenden Fahndung konnte der Beschuldigte in Untereisenheim fahrenderweise angetroffen, angehalten und kontrolliert werden. Dabei wurde festgestellt, dass der junge Mann deutlich unter dem Einfluss von Rauschgift steht. Hierbei räumte er auch ein, täglich Drogen zu konsumieren. Bei der anschließenden Wohnungsnachschau konnten noch eine geringe Menge Marihuana, eine Softairwaffe ohne Kennzeichnung, ein Butterflymesser sowie ein Silvesterkracher ohne Kennzeichnung aufgefunden und beschlagnahmt werden.

Anschließend wurde der Beschuldigte zur Schweinfurter Polizeiwache transportiert, wo ein herbeigerufener Arzt eine Blutentnahme durchführte. Der Fahrzeugschlüssel wurde später an seine Mutter übergeben.

Gegen den Beschuldigten wird jetzt wegen Straßenverkehrsgefährdung sowie Verstößen nach dem Betäubungsmittel-, Waffen- und Sprengstoffgesetz ermittelt.



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