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Verkehrsunfäll mit Sachschaden auf der Autobahn: Erst krachte es bei Gochsheim, dann bei Sennfeld

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GOCHSHEIM – Nach einem Reifenplatzer konnte der Fahrer eines Lkw-Gespannes seine Fahrzeugkombination nicht mehr in der Spur halten und prallte gegen die Mittelschutzplanke.

Am Freitagmittag befuhr der Fahrer eines Lkw mit Anhänger die Bundesautobahn A 70 im Gemeindebereich Gochsheim in Fahrtrichtung Bayreuth. Auf dem Anhänger war ein Radbagger geladen. Auf dem Lkw wurden Baggeranbauteile transportiert. Als der linke vordere Reifen des Lkw platzte, konnte der Fahrer das Gespann nicht mehr steuern, kam nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Mittelschutzplanke.

Das Gespann kam auf der linken Spur zum Stillstand. Durch Schmutz und Fahrzeugteile waren jeweils die linken Fahrspuren der beiden Richtungsfahrbahnen verunreinigt und mussten bis zum Abschluss der Bergungsarbeiten gesperrt werden. Es entstand Sachschaden von insgesamt ca. 25 000 Euro.

Am Freitagmittag befuhr der Fahrer eines Pkw, Audi, die BAB A 70 im Gemeindebereich Sennfeld in Fahrtrichtung Bayreuth. Wegen eines vorangegangenen Unfalls hatte sich ein Stau gebildet. Der Audifahrer wollte bei stockendem Verkehr vom rechten auf den linken Fahrstreifen wechseln. Dabei übersah er einen Pkw, Skoda. Der Skodafahrer versuchte noch nach links auszuweichen, konnte aber nicht mehr verhindern, dass sich beide Fahrzeuge berührten. Zudem stieß der Skoda noch leicht gegen die Mittelschutzplanke. Es entstand Sachschaden von ca. 7000 Euro.

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Am Freitagnachmittag befuhr der Fahrer eines Baustellen-Lkw, der Steine geladen hatte, die BAB A 7 im Gemeindebereich Oberthulba in Fahrtrichtung Kassel. Während der Fahrt fielen Steine vom Lkw und trafen einen nachfolgenden Pkw, Skoda. An der Windschutzscheibe und der Motorhaube des Skoda entstand dadurch Schaden in Höhe von ca. 1500 Euro.

Am Freitagmorgen kontrollierten Beamte der Verkehrspolizei an der Tank- und Rastanlage Riedener Wald den Fahrer eines Lkw, Renault, mit polnischem Kennzeichen. Eine Überprüfung ergab, dass es dem Fahrer untersagt war im Bundesgebiet von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Der Fahrer konnte seine Fahrt nicht fortsetzen. Gegen ihn wird Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet. Zur Sicherung des Strafverfahrens musste er einen Geldbetrag hinterlegen.



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