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Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz, Pkw-Fahrer telefonierte mit seinem Handy

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UNTERSPIESHEIM – Auf der B286 wurde Donnerstag, in den frühen Morgenstunden, der Fahrzeugführer eines Kleintransporters einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrer keinerlei Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten mit sich führte, obwohl dieser im Rahmen des gewerblichen Güterverkehrs unterwegs war.

Es wurde eine Sicherheitsleistung aufgrund des Verstoßes nach dem Fahrpersonalgesetz einbehalten.

Pkw-Fahrer telefonierte mit seinem Handy

DONNERSDORF – Mittwochnachmittag wurde in der Hauptstraße ein Pkw angehalten, weil der Fahrer mit seinem Handy telefonierte. Da der 57jährige keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, wurde eine Sicherheitsleistung aufgrund des Verstoßes nach der Straßenverkehrsordnung einbehalten.

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