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Weil er einen verletzten Biber anfuhr und zurückgelassen hatte: Den Verantwortlichen erwartet nun eine Bestrafung

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HAMMELBURG – Am frühen Morgen des 18.01.2023 fiel einer Hammelburger Streife ein Biber auf, der offensichtlich verletzt auf der B27 lag. Das stattliche Tier hatte massive Verletzungen an den Vorderläufen und am Kopf. Diese waren nicht mehr mit dem Leben vereinbar.

Auch der umgehend kontaktierte Biberbeauftragte wusste keinen Rat mehr zur Rettung des Nagers. Die Streifenbesatzung sperrte die Straße, um den Biber mit einem Schuss aus der Dienstwaffe zu erlösen. Da sich das Tier mit letzten Kräften unkontrolliert auf der Straße umherschleppte, war eine Schussabgabe ohne Gefährdung der angehaltenen Verkehrsteilnehmer unmöglich. Noch bevor ein gefahrloses Erlösen umsetzbar war, verendete der Biber auf dem Mittelstreifen. Er wurde anschließend von der Fahrbahn geräumt.

Das Nagetier wurde offensichtlich von einem Fahrzeug angefahren. Es war aber weder ein Verantwortlicher vor Ort, noch hatte jemand den Wildunfall der Polizei gemeldet. An der Unfallstelle konnten aber diverse Fahrzeugteile gefunden werden, die auf eine massive Beschädigung des Pkw schließen ließen. Bei einer sofort eingeleiteten Absuche der Umgebung konnten keine Fahrzeuge mit entsprechenden Schäden mehr festgestellt werden. Durch die aufgefundenen Teile konnte die Zahl der als Verursacher in Frage kommenden Fahrzeuge eingegrenzt werden.

Der Sachbearbeiter leitete noch in derselben Nacht alle möglichen Recherchemaßnahmen ein. Am 21.01.2023 lagen die Ergebnisse sämtlicher Anfragen vor. Da der Tierschutz bei der Polizeiinspektion Hammelburg einen hohen Stellenwert hat, wurde kurzerhand die Ermittlungskommission „Biber“ mit allen derzeit zur Verfügung stehenden Beamten ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe wertete die Ergebnisse der angestoßenen Recherchen aus und begann damit die in Frage kommenden Fahrzeuge zu überprüfen.

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Bereits nach wenigen Stunden Ermittlungsarbeit konnte unweit des Tatorts ein silberner Kleinwagen festgestellt werden, dem genau die Teile fehlten, die von der Streife am Unfallort sichergestellt wurden. Das Fahrzeug wies ebenso einen Schaden auf, der zu Form und Gewicht des Wildtiers passte. Der verantwortliche Fahrzeugführer zur Tatzeit konnte angetroffen werden und wurde mit den Tatsachen konfrontiert. Ihn erwartet eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und der Straßenverkehrsordnung. Sämtliche unangenehmen Umstände wären mit einem einfachen Anruf bei der Polizei vermeidbar gewesen.

Bild von Steve Raubenstine auf Pixabay



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