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„Wir sind für Sie da!“: Informationen der unterfränkischen Polizei zur Ausgangsbeschränkung

UNTERFRANKEN – Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat heute eine 14-tägige vorläufige Ausgangsbeschränkung zur Verhinderung der weiteren schnellen Verbreitung des Coronavirus verfügt. Die Ausgangsbeschränkung tritt am Samstag, 00.00 Uhr, das heißt heute nach Mitternacht in Kraft.

Die unterfränkische Polizei hat die Aufgabe, die Einhaltung der Beschränkungen zu kontrollieren. Deshalb veröffentlichte sie eine Pressemelung, wie folgt:

Wir sind für Sie da!

Die unterfränkische Polizei hat großes Verständnis für die Sorgen und Ängste, die viele Bürgerinnen und Bürger aktuell bewegen. Wir dürfen Ihnen aber versichern, dass wir rund um die Uhr für Sie da sind und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

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Bitte bleiben Sie zu Hause!

Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört zum Beispiel seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf

Präsenz und Kontrollen der Polizei

Mit Beginn der Ausgangsbeschränkung in der Nacht zum Samstag wird die unterfränkische Polizei ihre Präsenz im gesamten Regierungsbezirk, auch mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei, deutlich erhöhen. Aufgrund dessen besteht jedoch kein Grund zur Sorge. Vielmehr zeigen wir verstärkte Präsenz, um die Einhaltung der Beschränkungen der Allgemeinverfügung zu überwachen und entsprechende Kontrollen durchzuführen.

Konsequentes Einschreiten – Bitte Papiere mitführen

Bei unseren Kontrollen werden wir gleichermaßen bestimmt, wie transparent und erläuternd vorgehen und beim Feststellen von Verstößen konsequent einschreiten und diese zur Anzeige bringen. Es drohen hohe und empfindliche Bußgelder. Wer zur Arbeit fährt, den bitten wir, bei Verfügbarkeit zum Beispiel einen Firmenausweis mitzuführen oder ein anderes Papier, das uns weiterhilft beim Überprüfen des triftigen Grundes. Sie helfen damit nicht nur unseren Beamtinnen und Beamten sehr, sicher verkürzt sich dadurch auch die Dauer der Kontrolle.

Bitte nur in Notfällen: Notruf 110!

Unsere große Bitte in diesem Zusammenhang: So nachvollziehbar es auch ist, dass Sie Fragen zu dem Thema Ausgangsbeschränkung haben, bitte wählen Sie nicht den Polizeinotruf 110. Nutzen Sie die eingerichteten Bürgertelefone und informieren Sie sich im Internet.

Bitte Verantwortung übernehmen!

Wir appellieren an ihre Vernunft und Einsicht, dass es zum Schutz der Gesundheit aller zwingend notwendig ist, sich an die Bestimmungen der Allgemeinverfügungen zu halten. Bitte übernehmen Sie Verantwortung für sich und andere, reduzieren Sie ihre sozialen Kontakte auf ihr unmittelbares engstes familiäres Umfeld. Beachten Sie weiterhin die wichtigen Hygienebestimmungen, wie mindestens 1,5 Meter Abstand halten und regelmäßiges Händewaschen. Wir danken es Ihnen und bleiben Sie gesund!



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