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Zahlreiche Anrufe von falschen Verwandten und Polizisten: Betrüger fordern teils hohe Geldbeträge

Keiler Helles

UNTERFRANKEN – Enkeltrickbetrüger und falsche Polizisten haben im Laufe des Dienstags versucht, Seniorinnen und Senioren in den Bereichen Main-Rhön und Mainfranken um ihr Erspartes zu bringen. Glücklicherweise wurden bislang keine Fälle bekannt, bei denen die Täter erfolgreich waren.

Im Laufe des Dienstagvormittags waren bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken teils im Minutentakt Mitteilungen über Anrufe von sogenannten Enkeltrickbetrügern eingegangen. Angerufen wurden Seniorinnen und Senioren in Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie den Landkreisen Rhön-Grabfeld, Haßberge, Bad Kissingen, Würzburg und Kitzingen.

In allen Fällen täuschten die Betrüger ein Verwandtschaftsverhältnis vor und forderten zum Teil hohe Geldbeträge von bis zu 25.000 Euro für angeblich bevorstehende Immobilienkäufe. Zu Geldübergaben kam es nach bisherigen Erkenntnissen nicht. Die Rentnerinnen und Rentner informierten stattdessen ihre wahren Angehörigen bzw. die Polizei.

Im Raum Schweinfurt wurden zudem zwei Fälle von sogenannten „Schockanrufen“ zur Anzeige gebracht. Den Rentnerinnen und Rentnern mit osteuropäischer Herkunft wurde vorgegaukelt, dass ihre Angehörigen in Verkehrsunfälle verwickelt waren, bei denen jeweils Fußgängerinnen schwer verletzt worden waren. Um die Angelegenheit „unter der Hand“ zu regeln, forderten die angeblichen Polizisten zumindest in einem Fall 48.000 Euro. Die beiden Angerufenen fielen glücklicherweise ebenfalls nicht auf die Masche herein und verständigten die Polizei.

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Das Polizeipräsidium Unterfranken rät dringend zu erhöhter Vorsicht bei telefonischen Geldforderungen. Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis. Beenden Sie das Gespräch, wenn der Anrufer Geld fordert. Halten Sie danach Rücksprache mit Familienangehörigen und informieren Sie die Polizei. Lassen sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung und übergeben Sie niemals Geldbeträge oder Wertgegenstände an unbekannte Personen – auch nicht, wenn dieser Besuch zuvor telefonisch angekündigt wurde.



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