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Zeltteile lagen auf der Bahnstrecke: Wird der Wind „schuldig gesprochen“ oder war es eine unsachgemäße Befestigung

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BERGRHEINFELD – Am Samstagabend fuhr ein Regionalzug von Würzburg nach Schweinfurt. Auf der Höhe von Bergrheinfeld lag eine Art Pavillon mitten auf den Bahngleisen. Trotz einer vom Lokführer sofort eingeleiteten Vollbremsung, bei der glücklicherweise niemand verletzt wurde, kam es zum Überfahren des Gestänges, welches sich danach unter der Lokomotive verkeilte.

Um 21.03 Uhr meldete der Lokführer den folgenschweren Zusammenstoß. Er konnte danach nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bis zum Hauptbahnhof Schweinfurt weiterfahren. Anschließend musste die Lok für die Weiterfahrt ausgetauscht werden. Nach ersten Erkenntnissen ist erheblicher Sachschaden entstanden.

Eine Absuche der unmittelbaren Unfallstelle führte danach zu einer Ausgrabungsstätte in der Nähe der Bahngleise, auf der Zelte beziehungsweise Pavillons stehen. Sie ist noch zusätzlich mit einer Art Bauzaun umgeben.

Nachdem zum Unfallzeitpunkt teilweise starke Windböen vorherrschten, ist anzunehmen, dass sie für den Unglücksfall mitverantwortlich sein könnten. Vermutlich hatte eine Böe eines der großen Pavillons erfasst und auf die Bahngleise getrieben.

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Inwieweit es sich bei dem Vorfall um „Höhere Gewalt“ gehandelt hat oder doch zu einen Schuldvorwurf an die Verantwortlichen der Ausgrabungsstätte im Sinne eines „Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ führt, wird jetzt in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt ermittelt.



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