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Zoll entdeckt 20.000 unversteuerte Zigaretten: Schmuggelware wurde im Reisegepäck befördert

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SCHWEINFURT / KITZINGEN – Bei der Kontrolle eines mit insgesamt acht Personen besetzten, osteuropäischen Kleintransporters am vergangenen Wochenende entdeckte der Zoll mehr als 20.000 unversteuerte Zigaretten. Die acht Personen waren auf der A 3 Richtung Großbritannien unterwegs.

Im Bereich Kitzingen wurden sie jedoch durch Beamte des Hauptzollamts Schweinfurt einer Kontrolle unterzogen. Bei einer ersten Befragung verwickelten sich Fahrer und Beifahrer des Kleintransporters in Widersprüche. Konkret nach mitgeführten Tabakwaren befragt, wurde nicht klar, wie viele Tabakwaren sie tatsächlich mitführten.

Zunächst gaben beide an, Zigaretten im Rahmen der „Freimengen“ zu befördern. Die dann aufgefundenen zehn Stangen überstiegen jedoch die Richtmengen, zumal die Zigaretten den beiden Fahrern alleine und nicht den weiteren Mitfahrern zugerechnet werden konnten. Bei der durchgeführten Röntgenkontrolle der Ladung und des Gepäcks der Reisenden fiel ein mit Folie umwickelter Karton ins Augenmerk der Zöllner.

Der Karton enthielt neben Kleidungsstücken weitere 99 Stangen mit einer ausländischen Steuerbanderole (Nicht-EU-Staat). Bei den Zigaretten handelt es sich somit um unversteuerte Zigaretten. Für sie ist Tabaksteuer in Höhe von knapp 3.700 Euro zu entrichten. Gegen den 33-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Zigaretten wurden sichergestellt. Der Fahrer und seine Mitreisenden konnten später ihre Fahrt nach Großbritannien fortsetzen. Der Fall wird zuständigkeitshalber durch die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts weiterverfolgt.

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Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen nicht zu gewerblichen Zwecken aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland eingeführt werden. Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen sind in Deutschland nicht verkehrsfähig. Sie werden sichergestellt und vernichtet. Die Tabaksteuer muss dennoch entrichtet werden. Ausnahmen gelten ausschließlich für den privaten Verbrauch. Bis zu einer Menge von 800 Zigaretten wird die Verwendung zu privaten Zwecken angenommen.

Mehr dazu unter www.zoll.de.

Bild: Zollverwaltung



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