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Zum Teufel mit der unerlaubt geführten Waffe: 700 Euro Geldstrafe für einen arbeitslosen „Cowboy“

Keiler Helles

SCHWEINFURT – Tatort Gartenstadt, Ende April 2012. Ein 59-jähriger, alkoholisierter Arbeitsloser, läuft abends durch die Fritz-Soldmann-Straße, in seiner Hose steckt in bester Cowboy-Manier eine halbautomatische Kurzwaffe. Eine Erma, Kaliber 22, Nachbau einer Offizierswaffe aus dem zweiten Weltkrieg. Als ein Nachbar ihn auf die Waffe anspricht, zeigt er sie dem jungen Mann und richtete dabei scheinbar auch den Lauf auf ihn. Daraufhin nimmt ihm dieser die ungeladene Waffe ab und informiert die Polizei.
In der Hauptverhandlung gibt sich der Angeklagte, dem das unerlaubte Führen einer Schusswaffe vorgeworfen wird und der mit seinem Betreuer erscheint, reuig. Die Waffe stamme aus dem Erbe seines verstorbenen Vaters und sei nun nach der Wohnungsräumung seiner Mutter, die in ein Altersheim zieht, überraschend aufgetaucht, beichtet er. Warum er aber die Waffe bei auf der Straße bei sich geführt hat, will der Richter von dem Angeklagten wissen. „Da hat mich ein kleiner böser Teufel geritten“, meint der Mann. „Und ich hatte was getrunken.“  Wie viel genau bleibt in der Verhandlung unklar: 2, 24 Promille soll der Alkomat Polizei ergeben haben, der Mann spricht aber nur von drei getrunkenen Bier. Wollte er Jugendliche in der Gartenstadt erschrecken, die den Mann öfters belästigen, wie der Zeuge berichtet, der ihm die Waffe weggenommen hatte? Oder wollte er nur ein bisschen angeben? Vieles bleibt ungeklärt.
Die Staatsanwältin fordert daher für den Angeklagten, der Harz IV bezieht, eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu zehn Euro, was bedeuten würde, dass der Mann fortan vorbestraft wäre. Der Richter am Amtsgericht Florian Töpper bewertet den Vorfall anders und erkennt in dem ganzen einen minder schweren Fall, weil der nicht vorbestrafte Angeklagt die Tat sicher nicht begangen hätte, wenn er nüchtern gewesen wäre. Am Ende steht eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu zehn Euro und das Versprechen des Angeklagten, „so einen Scheiß nie wieder“ zu machen. Die Waffe wurde freilich eingezogen. „Die könnte ihr zum Teufel werfen!“, ruft der Angeklagte.

Aus dem Gericht: Christopher Richter für inundumsw.de



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