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Zwei Mal Drogen am Steuer / Lenker: Bei einem 65-jährigen Zweiradfahrer fand die Polizei auch noch Haschisch

SCHWEINFURT – Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Straßenverkehrsgesetz läuft seit dem Mittwochmittag gegen einen Autofahrer aus einer benachbarten Landkreisgemeinde.

Bei seiner Kontrolle, welche um die Mittagszeit in der Gretel-Baumbach-Straße durchgeführt worden ist, wurde bei dem 30-Jährigen eine Drogenbeeinflussung festgestellt.

Darauf angesprochen räumte der Seat Lenker einen Cannabiskonsum am Vortag ein. Deshalb durfte er nach der Kontrolle nicht mehr weitefahren und musste den Fahrzeugschlüssel vorübergehend abgeben. Später erfolgte in der Polizeiwache eine Blutentnahme durch einen Arzt.

Sollten sich die Drogenbeeinflussung bei der Blutuntersuchung bestätigen, droht dem Betroffenen eine Bußgeldanzeige über 530 Euro, der Eintrag von zwei Punkten auf sein Verkehrssünderkonto sowie die Ableistung eines einmonatigen Fahrverbots.

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Nach einem Sachvortrag an die Staatsanwaltschaft ordnete ein Amtsrichter noch die Wohnungsdurchsuchung bei dem 30-Jährigen an. Hier konnten ein Haschbrocken und Tabak mit Haschresten aufgefunden und sichergestellt werden. Ein Strafverfahren wegen des verbotenen Besitzes von Betäubungsmitteln wird deswegen eingeleitet.

Mit denselben Folgen wie in dem oben geschilderten Fall muss ein weiterer Fahrzeuglenker jetzt rechnen. Bei seiner Kontrolle am Mittwochnachmittag wurde ebenfalls eine Drogenbeeinflussung festgestellt.

Gegen 17.20 Uhr erfolgte die Anhaltung des 65-jährigen Zweiradfahrers ebenfalls in der Gretel-Baumbach-Straße. Auch hier konnten drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Auf Vorhalt räumte der Betroffene aus Schweinfurt einen Amfetaminkonsum ein. Ein nachfolgender Urintest verlief positiv und bestätigte den Verdacht.

Nach dem Abstellen des Fahrzeugs erfolgte ein Transport zur Polizeiwache, wo ein Arzt eine Blutentnahme durchführte.

Bei einer späteren Wohnungsdurchsuchung wurde noch eine geringe Menge Haschisch sichergestellt.

Neben dem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss wird jetzt auch noch ein Strafverfahren wegen verbotenen Betäubungsmittelbesitzes geführt.



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