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Zwei Monate Haft für eine Bedrohung: „Ich stech Dich ab, wenn ich dich kriege!“

Schweinfurt – Mitte Mai des letzten Jahres fielen in Hammelburg ein paar Worte mit großen Folgen. Eine heute 24 Jahre alte Frau, aus Norddeutschland stammend und mittlerweile in Bad Kissingen heimisch geworden, war gerade mit einer Bekannten unterwegs auf ein Fest, als sie ihren einstigen Partner sah. „Ich stech Dich ab, wenn ich dich kriege!“, lautete die wenig freundliche Begrüßung, nachdem sie vom Roller sprang, mit dem man unterwegs war. Er zeigte sie an, sie landete in Bad Kissingen vor dem Richter – und wurde wegen Bedrohung im November zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Ganze ohne Bewährungschance. Denn die Frau hat 13 Einträge im Bundeszentralregister, ist vorbestraft wegen unter anderem Beleidigung, Verleumdung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung. Zum Zeitpunkt der Tat stand sie unter Bewährung. Aus den zwei Monaten würden also wohl mehr werden. Daher legte ihr Verteidiger Rechtsmittel ein. Doch auch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung, hielt aufgrund der Vorstrafen und der laufenden Bewährung eine höhere Strafe für angemessen.

Die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichtes Schweinfurt stand nun bereit, um erneut zu verhandeln. Doch die Angeklagte, sie kam nicht. Eine Stunde vor Beginn rief sie im Gericht an und meldete sich krank, konnte aber kein ärztliches Attest vorweisen. Weshalb der vorsitzende Richter sich bei ihr meldete und einen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bei ihr vorbeischickte. Der stellte in der Tat fest: Ein Infekt macht für sie eine Anreise unmöglich. Also wurde die Verhandlung ausgesetzt, wird ein neuer Termin bestimmt. Ansonsten wäre ihre Berufung verworfen worden.

Seit der Verhandlung in Bad Kissingen wurde die junge Angeklagte Mutter von Zwillingen. Zwei Kinder hatte sie zuvor schon aus einer anderen Partnerschaft. Beide sollen nicht mehr bei ihr leben, der Vater der Zwillinge sitzt angeblich in Haft. Keine guten Aussichten also…

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