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Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2024 getauscht haben

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LANDKREIS SCHWEINFURT – Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierfür gibt es einen in der Fahrerlaubnisverordnung verankerten Stufenplan.

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