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Neue Fälle von Geflügelpest bestätigt: Schwäne an der Mainschleuse Garstadt wurden HPAI positiv getestet

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LANDKREIS SCHWEINFURT – Nachdem sich in der vergangenen Woche der erste Fall von Geflügelpest an einem an der Gutermann-Promenade in Schweinfurt tot aufgefundenen Schwan bestätigt hatte, gibt es nun weitere Ausbrüche im Landkreis Schweinfurt.
 
Wie das Friedrich-Löffler-Institut dem Veterinäramt Schweinfurt mitgeteilt hat, wurde bei den an der Mainschleuse in Garstadt tot aufgefundenen Schwänen ebenfalls eine Infektion mit hochpathogenem Influenza-A-Virus vom Typ H5N8 diagnostiziert. Auch bei einem Haubentaucher und einer Kanadagans, die beide ebenfalls an der Mainschleuse Garstadt tot geborgen wurden, sowie bei zwei am Mainufer bei Grafenrheinfeld tot aufgefundenen Schwänen, wurde laut Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Influenza-A-Virus vom Typ H5 festgestellt. Für eine Reihe weiterer toter Tierkörper steht das Ergebnis noch aus.
 
Aufgrund dieser Befunde muss derzeit für den gesamten Bereich von Stadt und Landkreis Schweinfurt, insbesondere für den Main und andere Gewässer, davon ausgegangen werden, dass Wildvögel mit dem Erreger der Geflügelpest („Vogelgrippe“) infiziert sind. Dies belegen auch die in anderen unterfränkischen Landkreisen weiter zunehmenden Fälle von Geflügelpest.
 
Das Veterinäramt verweist daher wiederholt auf die konsequente Einhaltung der in diesem Zusammenhang geltenden gesetzlichen Bestimmungen wie Aufstallungspflicht und Biosicherheitsmaßnahmen.

Geflügelpest-Beobachtungsgebiet im Landkreis Schweinfurt eingerichtet – Ausbruch der Geflügelpest in Hausgeflügelbestand im Landkreis Kitzingen

Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Kitzingen wurde am 16. Februar 2017 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Bei dem betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb handelt es sich um einen Hobbygeflügelbestand. Der Bestand ist bereits geräumt. Nach den gesetzlichen Vorgaben werden ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 Kilometern eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet werden an den Hauptverkehrsstraßen durch Schilder gekennzeichnet.

Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich auch in den Landkreis Schweinfurt, wo der Gemeindeteil Lülsfeld betroffen ist. Die Einzelheiten zu den im Beobachtungsgebiet geltenden Einschränkungen wird das Landratsamt Schweinfurt in Form einer Allgemeinverfügung festlegen und bekannt geben. Geflügelhaltende Betriebe im Beobachtungsgebiet unterliegen der amtlichen Beobachtung und es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten. Frühestens 30 Tage nach Abschluss der Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes können die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.

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Die Geflügelpest, die auch als aviäre Influenza bezeichnet wird, ist eine Infektion von Geflügel mit dem stark krankmachenden Influenza-Virus Typ A (Highly Pathogen Avian Influenza, HPAI). Aviäre Grippeviren können insbesondere Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Da Influenza-Viren sehr leicht übertragbar sind, müssen bei Ausbruch alle empfindlichen Geflügelbestände im gefährdeten Bezirk umgehend aufgestallt werden, um jeglichen Kontakt, vor allem zu Wildvögeln, zu unterbinden.
Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden.

Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest nicht. Infektionen des Menschen mit dem aktuell festgestellten Geflügelpest-Erreger vom Subtyp H5N8 wurden weltweit bislang nicht festgestellt, nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht keinerlei Gefahr für den Menschen.

Für weitere Auskünfte steht das Veterinäramt Schweinfurt im Landratsamt Schweinfurt unter Telefon 09721/55-310 oder E-Mail vetamt@lrasw.de zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Thema Geflügelpest finden sich auf der Homepage des Landratsamtes Schweinfurt www.landkreis-schweinfurt.de sowie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de.



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