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Arbeits-Ablehung: Bündnis 90/ Die Grünen beantragt eine Einzelfallprüfung der städtischen Ausländerbehörde

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SCHWEINFURT – Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat im Namen der Stadträte Ayfer Fuchs, Dr. Reginhard von Hirschhausen und Dr. Thomas Schmitt am Mittwoch einen Antrag an das Rathaus gesendet, in dem es um die Ablehnung von Flüchtlingen geht und den wir an dieser Stelle im Original-Wortlaut veröffentlichen möchten.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,

wir beantragen: Die städtische Ausländerbehörde überprüft auf Basis des aktuellen innenministeriellen Schreibens proaktiv die Ausbildungsplatz-Ablehnungen und Arbeitsablehnungen der vergangenen Wochen in Form einer Einzelfallprüfung neu. Dies betrifft alle Ablehnungen seit Inkrafttreten des IM-Schreibens an die Ausländerbehörden vom 19.12.2016, in der eine restriktivere Handhabung bzw. Nichtgewährung der Ausbildungsduldungen verordnet wurde. Insbesondere gilt es die Ablehnungen von geflüchteten Menschen aus Afghanistan zu überprüfen.

Begründung:
Wir begüßen das aktuelle innenministerielle Schreiben, in dem der Ermessensspielraum und die Einzelfallentscheidung der Ausländerbehörden bei Anträgen auf Beschäftigungs- bzw. Berufsausbildungserlaubnis hervorgehoben werden. Auch bereits abgelehnte Anträge könnten nun zur Überprüfung nochmals vorgelegt werden.
Es ist jedoch unrealistisch, alle Geflüchteten, deren Anträge bereits abgelehnt wurden, mit dieser Information zu erreichen. Auch hören wir aus ehrenamtlichen Kreisen, die Geflüchtete bei diesen bürokratischen Fragen beraten und begleiten, dass diejenigen, die eine Ablehnung erhalten haben, verständlicherweise sehr entmutigt sind. Die Ehrenamtlichen tun sich wiederum schwer damit zu differenzieren, welche Fälle nochmals eine Chance in der Ausländerbehörde hätten und welche nicht.
Aufgrund der Äußerungen aus dem Innenministerium beantragen wir daher, die Ausländerbehörde möge proaktiv alle Ausbildungsplatzablehnungen und Arbeitsablehnungen, die seit dem 19.12.16 erfolgt sind, auf Basis des innenministeriellen Schreibens vom 27.1.17 in Form einer Einzelfallbeurteilung überprüfen und die Antragsteller im Fall einer Änderung kontaktieren. Insbesondere sind abgelehnte Anträge zu überprüfen, deren Ablehnung sich ausschließlich auf die Herkunft aus Afghanistan stützt.

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Mit freundlichen Grüßen

Ayfer Fuchs
Dr. Reginhard von Hirschhausen
Dr. Thomas Schmitt“



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