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Antrag der Grünen-Stadtratsfraktion: „Grüne Bänder“ für die geplante Landesgartenschau 2026 und auch auf Dauer

Keiler Helles

SCHWEINFURT – Die drei Bündnis 90-Grünen-Stadträte Schweinfurts, Ayfer Rethschulte, Dr. Reginhard von Hirschhausen und Dr. Thomas Schmitt haben folgenden Antrag ans Rathaus gestellt und namentlich an den momentan erkrankten OB.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,

wir beantragen, dass die Stadt Schweinfurt einen ökologischen Grün-Plan für ihre öffentlichen Flächen aufstellt und beschleunigt umsetzt, der entlang „Grüner Bänder“ die Innenstadt und den Main mit mit den Grüngebieten von Wern, Ledward Barracks und Höllental verbindet. Diese „Grünen Bänder“ sollen soweit wie möglich Bestandteil der geplanten Landesgartenschau 2026 werden und auf Dauer
⦁ als Wind- und Grün-Schneisen das städtische Mikroklima (Hitzestau, Feinstaubbelastung etc) entlasten,
⦁ verbundene Erholungsschneisen für die Bürger schaffen,
⦁ den Baumschutz und Nachpflanzungen durch einheimische Bäume und Büsche sichern, die durch ausreichende Laubmasse die Luftreinhaltung sichern und als Futterspender für Insekten und Vögel dienen

Unter „beschleunigter Umsetzung“ ist zu verstehen:
⦁ Vorstellung des Grün-Plans inclusive zeitlichem Ablaufplan im Stadtrat im Jahr 2018
⦁ Erfüllung verfahrenstechnischer Notwendigkeiten bis 2019
⦁ Beginn mit Pflanzung zumindest der Bäume ab 2020

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Begründung:
Eine Begründung in der Sache ist eigentlich nicht mehr nötig, da der Stadtrat die Vorschläge der Lokalen Agenda zu „Grümen Bändern“ 2005 zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Der aktuelle Stand in Schlagworten:
1. Klimawandel – seit Anfang 2015 ist der Klimawandel in Unterfranken deutlich wahrnehmbar mit Trockenperioden, Absinken der Grundwasserspiegel und Temperaturerhöhung um 3°C über dem langjährigen Durchschnitt. Innerstädtisch liegen die Temperaturen bei Hitze üblicherweise 5-10°C höher als im Umland.
2. Klimaschutzkonzept – Das integrierte kommunale Klimaschutzkonzept der Stadt Schweinfurt beschreibt den Klimawandel für die Stadt bezüglich Hitze- und Trockenheitsperioden sowie Starkregen- und Starkwind-Ereignissen (S. 25-51) und gibt Handlungsempfehlungen (S.52-53): Ausweitung und Nachverdichtung städtischen Grüns mit Baumarten, die möglichst hitze- und starkwind-resistent sind.
3. Landesgartenschau – das favorisierte Konzept hatte Ledward Barracks und die südlichen Kessler Fields als Gartenschau-Fläche geplant. Im Ferien-Ausschuss am 31.8.17 wurde der Veräußerung des ehemaligen Bowling Center an einen privaten Käufer zugestimmt, was Kessler Fields de facto als Gartenschau-Fläche ausschließt. – Die Verwaltung sicherte hierbei zu, man habe mit den Fördergebern besprochen, dass die Fläche von Kessler Fields entfallen könne, wenn man vermehrt „grüne Bänder“ in Richtung Stadt in die Landesgartenschau einbezieht.
4. Baumschutzverordnung: Die Vorgaben des Naturschutzbeirats für den Fall einer Abschaffung der Baumschutzverordnung waren ein städtischer Fonds für Baumschutz, gesteigerte Vorbildfunktion der Stadt mit angemessenem Baumschutz und Begrünungsmaßnahmen in Bebauungsplänen.

Fazit: „Grüne Bänder“ um die Innenstadt und von der Innenstadt bis zur Peripherie sind nicht nur sinnvoll, sondern auch aktuell mehr denn je notwendig.

Die Begründung des strafferen Zeitplans („beschleunigte Umsetzung“) ergibt sich nicht nur aus dem bisherigen Fortschritt seit 2005, sondern auch der Erkenntnis, dass wir jetzt schon einen deutlichen manifesten Klimawandel haben, und auch aus dem Zeitplan der Landesgartenschau. Wenn ein Jahr vor der geplanten Landesgartenschau große Bäume gepflanzt werden müssen, kostet dies mehr CO2 und Geld, als wenn 2020 kleinere Bäume gepflanzt werden (die 2026 auch eine ansehnliche Größe erreicht haben).

Kostendeckung:
Die Planung sollte aus dem laufenden Betrieb der Verwaltung erfolgen, zumal da seit 2005 entsprechende Vorplanungen in der Verwaltung vorhanden sind (vergleiche auch die Vorschläge der Lokalen Agenda 21 der Stadt Schweinfurt: „Grüne Bänder“, erschienen im März 2005). Die Kosten für die Umsetzung ergeben sich aus dem zeitlichen Ablaufplan und sind in die jeweiligen Haushalte 2020-2026 einzustellen, unter Berücksichtigung dessen, dass sie großteils auch als Maßnahmen für die Landesgartenschau förderfähig sein dürften.



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