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AfD-„Antrag auf Erklärung des Kreistages zu drohendem Pflegenotstand“ wurde in Abwesentheit der Antragsteller behandelt

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KREIS SCHWEINFURT – Die AfD-Fraktion im Kreistag hatte im Hinblick auf die Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz einen „Antrag auf Erklärung des Kreistages zu drohendem Pflegenotstand“ gestellt. Nach Zurückweisung des Antrages durch Landrat Töpper verschaffte sich die AfD-Fraktion mittels Fachaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Unterfranken Gehör (wie bereits berichtet).

Auf diese Weise zu ihrem Recht gekommen, sah die AfD der für den 07.07.2022 terminierten Behandlung im Sozialausschuss entgegen. Da AfD-Kreisrätin Simone Seybold erkrankt war, deren Stellvertreter Bernd Schuhmann an Erkältungssymptomen litt und der weitere Stellvertreter Alfred Schmitt einen Termin als Bezirksrat wahrzunehmen hatte, erbat die AfD-Fraktion eine Verlegung der Antragsbehandlung. Aus „rechtlichen Gründen“ wurde eine solche durch das Landratsamt verwehrt.

Soll vorkommen, dass Menschen, darunter auch Kreisräte, krank werden. Wohl aus dieser allgemeinen Lebenserfahrung müssen gemäß Geschäftsordnung für letztere in deren Ausschüsse Stellvertreter benannt werden. Nach weiterer Vorgabe des Landrats ist Kreisräten bei Erkältungssymptomen in „Corona-Zeiten“ immer noch die Teilnahme an Sitzungen untersagt. Und schließlich kann ein Mandatsträger sich nicht teilen bei zeitgleich stattfindenden Sitzungen.

Banal also der Anlass und plausibel das Ansinnen der AfD-Fraktion, die Behandlung ihres Antrages, wenn auch in letzter Minute, verschieben zu müssen. Zudem ist keine große Eile mehr erkennbar, wenn für die Rechtmäßigkeit dieses Antrags seit Februar gekämpft werden musste.

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Weshalb also wurde plötzlich die Behandlung des AfD-Antrags auf die Tagesordnung gesetzt und entgegen aller bestehenden Widrigkeiten einer zwangsläufig gegebenen Abwesenheit des Antragstellers durchgezogen? Erst war die offenbar unzutreffende Bewertung eines Antrags durch den Landrat als rechtswidrig stillschweigend revidiert worden. Sollte nun die Gunst der Stunde genutzt werden, um ohne Antragsteller und dessen möglicherweise stichhaltige Argumente, den Antrag somit geräuschlos ablehnen zu können? Ein Schelm, wer Übles dabei denkt?

„Abermals werden Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Landratsamtes Schweinfurt gegen die AfD-Fraktion überprüft werden müssen. Außergewöhnliche Behandlung erfordert außergewöhnliche Maßnahmen“, schreibt AfD Kreis- und Bezirksrat Alfred Schmitt in einer Pressemeldung.



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