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AfD-Mitglied vor Gericht: 1250 Euro Geldstrafe für Weihnachtsgrüße von Adolf Hitler

SCHWEINFURT – Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Schweinfurt wurde am Dienstag ein ehemaliges, 62 Jahre altes AfD Mitglied zu 50 Tagessätzen á 25 Euro verurteilt und damit das Urteil des Amtsgerichtes Bad Kissingen bestätigt und die Berufung verworfen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Möglichkeit der Revision vor dem BGH besteht.

Was war vorgefallen? In mehreren Whatsapp Gruppen hatte der Mann MP3 Dateien kurz nach Weihnachten 2017 hochgeladen, wo die Stimme von Adolf Hitler zu hören war, der allen frohe Weihnachten wünschte. Diese Whatsapp Gruppen waren damals vom Bezirksvorsitzenden Herrn Christian Klingen gegründet worden – mit dem Ziel, schnelle Informationen untereinander auszutauschen zu Presseartikeln und Parteiaktivitäten.

Diese Whatsapp Gruppen wurden aber vom Angeklagten ohne Wissen des damaligen Bezirksvorsitzenden dazu missbraucht, braune Grüße an alle zu teilen. In den Whatsapp Gruppen waren sehr viele Funktionäre und aktive Mitglieder der AfD in Unterfranken. Dies stieß bei vielen sehr negativ auf, als diese die Weihnachtsgrüße von Adolf Hitler hörten – und es entstand sofort eine heftige Diskussion darüber, warum hier so ein „Nazimüll“ gepostet wird.

Das betreffende Mitglied der Gruppe wurde auch sofort gemaßregelt von einem Vorstandsmitglied des Kreisverbandes von Unterfranken Nord und darauf hingewiesen, dass so ein brauner Müll hier nicht erwünscht sei und dies zu unterlassen ist. Der 62-Jährige aber dachte gar nicht daran und fand das Ganze lustig, spaßte sogar herum, dass er jetzt wohl angezeigt werde und so. Dann erfolgte eine Schmähkritik an das Vorstandsmitglied, das ihn gerügt hatte, indem er diesem unterstellte, sein Gehirn sei krank, da angefressen von Maden. Und in einem späteren Posting erfolgte dann die Aussage unter anderem, dass er empfehle, ein Entmadungsprogramm in einer Gaskammer zu machen. Darin sah das Vorstandsmitglied ein strafbares Verhalten und zeigte ihn an und stellte Strafantrag. Zusätzlich wurden der restliche Vorstand von Unterfranken Nord darüber informiert und auch der Bezirksvorstand von Unterfranken.

Das Vorstandsmitglied, das ehrverletzt wurde, initiierte einen sogenannten Umlaufbeschluss und stellte den Antrag an die übrigen Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes Unterfranken-Nord gegen den Angeklagten, in dieser Sache Ordnungsmaßnahmen zu beantragen. Im Parteirecht gibt es vier mögliche Ordnungsmaßnahmen: Die Rüge, die Abmahnung, die Funktionssperre und das Parteiausschlussverfahren. Das ehrverletzte Vorstandsmitglied empfahl aufgrund der Gaskammer ein Parteiausschlussverfahren, da hier eindeutig Grenzen überschritten wurden. Zur großen Verwunderung wurde der Antrag des Vorstandsmitgliedes vom restlichen Vorstand von Unterfranken Nord abgelehnt.

Daraufhin wandte sich das Vorstandsmitglied an den Bezirksvorstand mit der Bitte, hier einen Beschluss zu erwirken, dass Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden. Aber auch hier wurde mehrheitlich seiner Bitte nicht entsprochen. Mit großem Bedauern teilte der damalige Bezirksvorsitzende Klingen mit, dass er leider mit zwei anderen Mitgliedern im Bezirksvorstand in der Minderheit war und sich nicht gegen den Rest des Bezirksvorstandes durchsetzen konnte.

Aber Herr Klingen, der auch im Landesvorstand Mitglied war und ist, hat sofort diesen davon in Kenntnis gesetzt und empfahl dem Landesvorstand, Ordnungsmaßnahmen einzuleiten, was dieser auch einstimmig beschlossen hatte. So wurde das Landeschiedsgericht tätig, das gegen den 62-Jährigen ein Parteiausschlussverfahren wegen seinen Postings eröffnete und schließlich binnen weniger Monate einen Parteiausschluss erwirkte. Der Angeklagte ist nicht mehr Mitglied der AfD Bayern.

Im erstinstanzlichen Verfahren 2018 vor dem Amtsgericht in Bad Kissingen wurde er verurteilt, nachdem er gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt hatte, und zu 50 Tagessätzen á 25 Euro verurteilt. Dagegen ging er in Berufung und auch die Staatsanwaltschaft.

Das Ganze ging dann vor das Landgericht, wo am Dienstag in Schweinfurt in der Hauptverhandlung das Urteil vom Amtsgericht Bad Kissingen bestätigt wurde. Das ehrverletzte ehemalige Vorstandsmitglied aus Unterfranken-Nord, das mittlerweile den Vorstand wegen dessen Untätigkeit verlassen hatte, war als einziger Zeuge geladen.

Der Angeklagte beteuerte bis zum Schluss, dass er unschuldig sei, dass er nichts davon gepostet habe, er sei Opfer eines Rachekomplotts des Zeugen und habe nichts gemacht. Das sahen der Oberstaatsanwalt und der Richter aber anders und glaubten der Schilderung des Zeugen, der voll umfänglich aussagte. Das Ergebnis war die Bestätigung des Urteils des Amtsgerichtes Bad Kissingen. Eine höhere Strafe wäre möglich gewesen, wurde aber vermieden. Das Gericht setzte sich aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen zusammen, der kleinen Strafkammer.

Fragen, die offen bleiben: Warum hatte der zuständige Vorstand von Unterfranken-Nord keine Ordnungsmaßnahmen ergriffen? Warum hatte der damalige Bezirksvorstand Unterfranken mehrheitlich sich gegen seinen Bezirksvorsitzenden gestellt und dagegen gestimmt. Herr Klingen und seine Frau sowie weitere haben sich nicht mehr bei der Neuwahl aufstellen lassen. Dass das Postings des Angeklagten öffentlich gemacht wurde in der geschlossenen Whatsapp Gruppe der AfD, stieß bei einigen bitter auf. Musste das sein? Hätte man das nicht intern klären können? Das ehrverletzte Vorstandsmitglied musste sich dazu nach eigener Aussage viel Kritik anhören, hauptsächlich von einem nun führenden, lokalen Spitzenpolitiker der AfD.

Im Zeugenstand nahm das ehrverletzte Vorstandsmitglied aus Unterfranken Nord dazu Stellung. Sowas dürfe nicht unter dem Teppich gekehrt werden, solche Menschen wie der Angeklagte, die so einen Nazimüll von sich geben, hätten in der Partei AfD nichts mehr verloren.

Der Richter war verwundert, dass wegen einer Schmähkritik in der AfD Bayern so schnell ein Parteiausschlussverfahren möglich sei, aber nicht bei einem Herrn Höcke, der sich über das „Denkmal der Schande“ äußerte. Was bleibt ist ein Imageschaden für die AfD Unterfranken, denn ein Mitglied schädigte den Ruf der gesamten AfD Unterfranken. Ein Parteiausschluss sei die einzig richtige Option, diese in ein paar Monaten mit dem Landeschiedsgericht zu erwirken, war sehr schnell, denn sowas kann auch ein Jahr und länger dauern.

Was waren die Beweggründe des Angeklagten, sowas zu posten? Wollte er absichtlich der AfD Schaden zufügen? War er vielleicht sogar eingeschleust worden, um genau sowas zu tun? Ein sogenanntes U-Boot? Fragen
über Fragen, die unbeantwortet bleiben und die Kritik an das ehrverletzte Mitglied, warum man das nicht intern ohne Öffentlichkeit hätte regeln können.



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