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An den Wegweiser halten, dann klappt´s: So macht man bei der Briefwahl alles richtig

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SCHWEINFURT – Harald Schmitt, Leiter des Arbeitsbereichs Kommunalrecht im Landratsamt Schweinfurt hat gute Tipps dafür, welche Fehler man vermeiden muss, damit man alles richtig macht, wenn man bei den anstehenden Kommunalwahlen sich für die Briefwahl entscheidet.

Allen Briefwahlunterlagen liegt der beiliegende Wegweiser bei. Wenn man sich danach richtet, macht man alles richtig. „Nach meinen Erfahrungen in über 30 Jahren als Wahlleiter machen jedoch mindestens 3 bis 4 Prozent der Briefwähler folgendes falsch“, sagt Schmitt:

1. Die Stimmzettel liegen nicht im weißen Stimmzettelumschlag (vergleiche Ziffer 2 des Wegweisers), sondern alleine oder zusammen mit dem Wahlschein im roten Wahlbrief.

2. Der Wahlschein wird zusammen mit den Stimmzetteln in den weißen Stimmzettelumschlag getan.

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Und jetzt die zwei Hauptfehler:

3. Der Wahlschein wird vom Wähler behalten und nicht – wie es Ziffer 4 des Wegweisers vorsieht – mit dem weißen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbrief getan

4. Der Wahlschein liegt mit dem weißen Stimmzettelumschlag zwar im roten Wahlbrief, ist jedoch nicht unterschrieben! (vergleiche Ziffer 3 des Wegweisers). Das wird leider sehr sehr oft vergessen!

Bei Ziffer 3 ist insbesondere auch denkbar, dass die persönlichen Daten, die auf dem Wahlschein stehen (vergleiche gelbe Felder) den Wähler eventuell misstrauisch machen könnten, dass das Wahlgeheimnis nicht gewahrt wird, wenn er den Wahlschein – wie im Wegweiser vorgesehen – an die Gemeinde zurückschickt.

„Dazu muss man halt wissen, dass der Wahlschein lediglich den Zweck hat, darzulegen, dass die Stimmzettel für die jeweilige Wahl im Stimmzettelumschlag sind und dass diese vom Briefwähler auch eigenhändig und unbeobachtet gekennzeichnet wurden“, sagt Harald Schmitt.

Wichtig: Nach dem Öffnen des roten Wahlbriefes am Wahlsonntag gegen ca. 14 oder 15 Uh, trennen die Wahlhelfer den Wahlschein vom weißen Stimmzettelumschlag und der Stimmzettelumschlag wandert wie viele andere 100 Stück in die Wahlurne und wir erst um 18 Uhr geöffnet! Das Wahlgeheimnis ist also gewahrt !

Stimmzettel gültig ausfüllen ist das Eine, bei der Briefwahl richtig eintüten und vor allem den Wahlschein zu unterschreiben ist das Andere, weiß Schmitt.

Passiert einer dieser oben genannten Fehler, ist der gesamte Wahlbrief ungültig, dass heißt, die Person hat rechtlich gar nicht gewählt. Die Stimmzettel zählen also damit auch nicht zu den ungültigen Stimmzetteln dazu; der Wahlbrief wird vielmehr vorher aussortiert. Wahlrechtlich hat diese Person dann im übertragenen Sinne gar nicht gewählt.

Harald Schmitt: „Die Briefwahl ist ein erheblicher Kostenfaktor – und wenn das schief läuft, war die ganze Mühe des Wählers und der Gemeinde umsonst!“

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