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Anträge der Grünen: Keine „Verschotterung“ mehr bei Neuanlagen, tief- oder mehrgeschossige Stellplätze bei Bauvorhaben

SCHWEINFURT – Zwei Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gingen mit dem ausdrücklichen Hinweis an Verwaltung und Stadtrat, die vermutlich von den Haushaltsberatungen erschöpft sind: Es handelt sich nicht um Haushaltsanträge, sondern um Anträge, die außerhalb der Haushaltsberatungen regulär vorbereitet und Anfang 2020 beraten werden können.

sw1.news veröffentlicht beide im original Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,

wir beantragen,

Muster
Gaspreis
Hotel

1. bei kommunalen Neuanlagen der Stadt Schweinfurt auf Verschotterung zu verzichten; die entsprechenden Flächen sollen begrünt und möglichst als „Bienenweide“ (Blühmischung) attraktiv gestaltet und möglichst nur zweimal jährlich gemäht werden.

2. Gartenbesitzer durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit von Verwaltung, unterer Naturschutzbehörde und den örtlichen Gartenbau- und Obstvereine intensiv über die Auswirkungen der „Verschotterung“ in den Gärten zu informieren: persönliche Beratung, aktive Begleitung und Unterstützung sollen bei Inkrafttreten der geplanten Begrünungssatzung intensiviert werden.

3. bei im Bauplan nicht vorgesehener, aber nicht verbotener Versiegelung / „Verschotterung“ von privaten Freiflächen die Gebühren für Niederschlagswasser zu verdoppeln.

Begründung:

In öffentlichen und privaten Freiflächen kommen nicht ganz selten „Verschotterungen“ mit Schotter, Steinen oder Kies vor, z.B. Straßenböschungen, Kreisverkehr-Innenflächen, Freiflächen von Ämtern, Schulen, Schwimmbädern und Krankenhäusern, Stein-Gärten. Grundgedanke dieser Art der Gestaltung dürften die Unterhaltskosten für die Pflege sein. Grünflächen bieten Pflanzen, Insekten und der Vogelwelt Lebens- und Nahrungsgrundlagen.

Die Sorge um die Artenvielfalt ist hochaktuell, da in Bayern immer mehr Tier- und Pflanzenarten verschwinden. Im Vergleich zu 1990 sind 75 Prozent aller Fluginsekten verschwunden, und es gibt im Freistaat nur noch halb so viele Vögel. Diese Sorge führte zu 1,75 Millionen Unterschriften in Bayern für das Volksbegehren „Artenvielfalt“. Eine weitere Verschotterung von Freiflächen würde die besorgniserregende Situation verschlechtern. Grünflächen (in diesem Fall: Wiese oder Rasen) leisten gerade in der Stadt einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel.

Das ist nötig für Mensch und Tier. Wir alle bekamen in den letzten Sommern eine Kostprobe vom Klimawandel: heiß und trocken, zusätzlich Starkregen-Ereignisse. Hitze wird bekanntlich in Stein, Schotter und Kies gespeichert, Wasser nicht. Wenn (wie häufig) unter die Schotterlagerung wasser- und luftundurchlässige Folien eingefügt werden, führt das zu einer vollständigen Oberflächenversiegelung: Regenwasser kann nicht in den Boden einsickern, bei Starkregen wird die Kanalisation überlastet, Keller und Straßen überflutet. Grünflächen reduzieren spürbar die Hitze in der Umgebung und speichern Wasser, außerdem können sie einen Beitrag gegen das Artensterben leisten.

Nur auf einem Drittel der Stadtfläche gelten neue Bebauungspläne, die die Verschotterung auf unbebauter Fläche unterbinden. Die Verwaltung wird künftig mehr Handhabe beim Unterbinden von Verschotterung haben, wenn eine Begrünungssatzung als örtliche Bauvorschrift entworfen und von Stadtrat gebilligt ist.

Kostendeckung: wir schätzen die Kosten für Gestaltung und Unterhalt der Grünflächen (wie oben beschrieben) nicht höher ein als die Kosten für/durch „Verschotterung“. In diesem Jahr kosten allein zwei starkregen-bedingte Wasserschäden in Kindergärten die Stadt knapp 300.000 Euro an Zuschüssen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,

wir beantragen:

1. Bei Bauvorhaben mit einem bauordnungsrechtlichen Stellplatzbedarf von mindestens 30 Stellplätzen sollen diese grundsätzlich tief- oder mehrgeschossig errichtet werden.

2. Stellplätze für Großvorhaben (mindestens 30 Stellplätze) sollen nur noch ebenerdig errichtet werden können, wenn dies in einem Bebauungsplan ausdrücklich so festgesetzt wird.

3. Wenn es derzeit in Schweinfurt Bebauungspläne gibt, in denen ebenerdige Stellplätze für Großvorhaben ausdrücklich festgesetzt sind, dann werden diese dem Stadtrat zum Zweck der Änderung dieser Bestimmung vorgestellt.

Die Begründung liefert Bayerns Bundesratsinitiative „Flächenverbrauch eindämmen“: Die Baunutzungsverordnung soll geändert werden (PM 121/2018 vom 20.09.2018):

ebenerdige Parkplatzflächen sind kein Automatismus mehr

Flächensparen ist die Prämisse

Stellplätze unter die Erde oder gestapelt oder mehrgeschossig

Bei Bauvorhaben mit einem bauordnungsrechtlichen Stellplatzbedarf von mindestens 30 Stellplätzen sollen diese grundsätzlich tief- oder mehrgeschossig errichtet werden. Stellplätze für Großvorhaben sollen nur noch ebenerdig errichtet werden können, wenn dies in einem Bebauungsplan ausdrücklich so festgesetzt wird (Ratsbeschluss!). Städte und Gemeinden, die im Rahmen der Bauleitplanung einen Beitrag zum Flächensparen leisten möchten, werden unterstützt: Sie können sich auf die gesetzliche Regelung stützen und müssen sich nicht mehr für Festsetzungen von flächensparenden Bauweisen rechtfertigen, wie dies nach derzeitiger Gesetzeslage der Fall ist.

Die Stadt Schweinfurt hat bekanntlich nur noch wenig unbebaute Flächen. Je weniger Flächen noch verfügbar sind, desto mehr steigen die Bodenpreise und damit die Kosten für Bauen und Wohnen. Flächensparen vermindert und verzögert diese Kostensteigerungen.

Kostendeckung:

der Stadt entstehen primär keine Kosten. Vermehrte Kosten bei entsprechendem Bau von Parkplätzen werden mittel- bis langfristig aufgewogen durch die nicht verbrauchte Fläche.

Mit freundlichen Grüßen
Ayfer Rethschulte, Dr. Reginhard von Hirschhausen, Dr. Thomas Schmitt



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