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Blockade in Conn Barracks trotz Zusagen – Paul Knoblach: „Staatsregierung muss Wort halten!“

LANDKREIS SCHWEINFURT – Sieben Jahre nach dem Abzug der Amerikaner ist die zivile Nachnutzung der früheren US Liegenschaften auf dem Gebiet der Stadt Schweinfurt weit gediehen: Die früheren Ledward Barracks sind heute Standort des Internationalen Campus der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt und für studentisches Wohnen, in Askren Manor und auf dem Kesslerfield kommen die neuen Wohnquartiere gut voran.

„Bei der Umwandlung der Conn Barracks in einen Gewerbepark geht es trotz Zusagen namhafter Vertreter der Staatsregierung aber nicht voran“, bedauert Paul Knoblach. Das Mitglied der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat laut einer Pressemitteilung deshalb diese Woche zwei umfassende Anfragen an die Staatsregierung geschickt.

Knoblach erinnert darin an die „Gemeinsame Erklärung“ zwischen dem Freistaat sowie dem Landkreis Schweinfurt und den Anliegergemeinden Niederwerrn und Geldersheim vom April 2016. In dem für die Staatsregierung von der damaligen Sozialministerin Emilia Müller unterzeichneten Papier sei die Nutzung als Ankereinrichtung für Asylbewerber bis maximal Ende 2025 und eine „gebietsverträgliche Anschlussnutzung“ zugesagt worden. Im Mai 2018 habe dann auch Staatsminister Joachim Herrmann gegenüber allen Beteiligten zugesichert, den Konversionsprozess noch stärker zu unterstützen, insbesondere mit der Zusage einer zweiten Zufahrt direkt in den geplanten Gewerbepark.

Im krassen Widerspruch steht für den MdL dazu eine Aussage von Herrmann vom September 2020. In dem Schreiben an ihn habe Hermann mitgeteilt, dass für „den Freistaat Bayern der Betrieb des Anker auf dieser Liegenschaft und der Erhalt der vorhandenen Kapazitäten essentiell“ sei. Knoblach fragt deshalb jetzt, inwiefern sich das mit den vorherigen Aussagen vereinbaren lässt und was damit überhaupt gemeint ist. Der MdL will wissen, ob die Staatsregierung an der Zusage festhält, dass die Anker-Einrichtung Ende 2025 geschlossen wird. Knoblach will grundsätzliche Auskunft über die rechtliche Verbindlichkeit solcher Erklärungen und wissen, wie viele Erklärungen im Rahmen von Asylbewerber-Einrichtungen vom Freistaat seit 2015 unterzeichnet, widerrufen oder nicht eingehalten wurden.

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Knoblach bedauert, dass der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ende 2019 als denkbar bezeichnete Verkauf der Gesamtfläche – also inklusive des Anker-Geländes – und die Freigabe für die zweite Zubringer-Trasse weiter auf sich warten lassen. Knoblach erinnert, dass vor allem CSU-Akteure im Kreistag mehr Tempo für das Zukunftsprojekt Gewerbepark vom Landrat gefordert haben. Dazu passe aber die offensichtliche Blockadepolitik nicht. Konkret will Knoblach in diesem Zusammenhang wissen, bis wann der Freistaat dem Zweckverband „einen rechtsverbindlichen Eigentumsverschaffungsanspruch für das Areal der Anker-Einrichtung einräumt“ und inwiefern die Staatsregierung die zweite Zufahrt in den künftigen Gewerbepark wie zugesagt unterstützen will.

Abschließend fordert Knoblach Antworten auf die Fragen, ab wann schon vor dem 1. Januar 2026 mit der Einrichtung von Dependancen zur Anker-Einrichtung Conn Barracks in Unterfranken zu rechnen sei, ob bereits ebenso schon vor dem Stichtag die zugesagte Maximalzahl von 1500 Asylbewerbern spürbar reduziert werden soll und ob einzelne Gebäude der Anker-Einrichtung freigegeben werden, um den Kommunen die Nachnutzung als Gewerbe- und Industriepark zu erleichtern.



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