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Die AfD im Bezirkstag: Vorbehalt zu Ökostrom und Gegenrede zu Gleichstellungskonzept

WÜRZBURG – Die Lieferung von elektrischer Energie für Bezirkseinrichtungen soll als Festpreisvertrag unter der Voraussetzung des Bezugs von 100 % Strom aus „erneuerbaren Energien“ („Ökostrom“) mit einer Laufzeit von 5 Jahren europaweit ausgeschrieben werden. So beschloss das Plenum des Bezirkstags von Unterfranken in seiner Sitzung am 21.07.2022.

Weder der Begriff der „erneuerbaren Energie“ noch die Vorstellung eines Strombezugs zu 100 % aus selbigem ist nach Ansicht des AfD-Bezirksrates Alfred Schmitt mit physikalischer Gesetzmäßigkeit sowie technischer Funktionsweise eines Stromnetzes vereinbar. Prinzipiell abzulehnen sei, so Schmitt, „…da für konservative, auf christlichem Fundament stehende Volksvertreter untragbar…“, die Aktualisierung des Gleichstellungskonzepts vom 18.02.2016, welche dem Bezirkstag in der Fassung der 5. Fortschreibung vom 21.07.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.

Die Lieferung von elektrischer Energie für die Zeit ab 01.01.2023 soll als Festpreisvertrag unter der Voraussetzung des Bezugs von 100 % Strom aus „erneuerbaren Energien“ („Ökostrom“) mit einer Laufzeit von 5 Jahren europaweit ausgeschrieben werden. Unter rein wirtschaftlicher Betrachtung der bestehenden Alternativen sei, so Schmitt, der Beschluss mitzutragen. Allerdings sei die Vorstellung von „100 % Strom aus erneuerbaren Energien“, so genannter „Ökostrom“ technischer Unfug. So etwas ließen die bestehenden Gesetze der Physik nicht zu.

Allein die technische Funktion eines Stromnetzes, welche sich ein jeder im Saal doch erst einmal klar machen sollte, zeige deutlich, so der AfD-Bezirksrat, dass mit volatiler Stromerzeugung kein Stromnetz funktionssicher gehalten werden könne. „Je größer der Anteil unstetiger Stromerzeugung aus Wind und Sonne, desto größer auch der Anteil an erforderlicher Regelenergie – und diese wird im Übrigen prinzipiell aus fossilen Energieträgern gewonnen.“ Deshalb sei auch die verbreitete Vorstellung von 100% Strom aus „erneuerbaren Energien“ unzutreffend. Seine Unterstützung der vorgestellten Stromlieferung im Rahmen eines Festpreisvertrages erfolge daher aus rein wirtschaftlicher Erwägung.

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Die 4. Fortschreibung des Gleichstellungskonzepts vom 18.02.2016 wurde dem Bezirkstag aktualisiert in der Fassung der 5. Fortschreibung vom 21.07.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. So wichtig und richtig nach Schmitts Auffassung der Anspruch von „Gleichberechtigung der beiden Geschlechter“ nach wie vor sei, so gefährlich, weil ideologisch überfrachtet sei der Begriff der „Gleichstellung“. Er scheine ihm weit weg von der Gleichberechtigung und gefährlich nah an der Gleichschaltung. „Warum? Weil einfach die Freiheit der Entscheidung auf der Strecke bleibt,…“ so die Begründung Schmitts.

AfD-Bezirksrat Alfred Schmitt

Streckenweise liesen sich die Ziele, Maßnahmen und Initiativen unter Ziffer 3 und 4 wie ein verbales Feuerwerk an ideologischen Haltungsvorgaben. Das Verfolgen einer Prämisse, wonach sämtliche Stellen strikt mit anteilig je 50 % von beiden Geschlechtern zu besetzen sind, setzte zwangsläufig die Einstellung von Personen in Dienststellen aufgrund biologischer Geschlechtsmerkmale voraus. „Man kann das auch Sexismus nennen!“ so Schmitt unter lautstarkem Protest von links.

Wenn man sich klar mache, dass derlei gesellschaftliche Vorstellungen aus „Verbalfakultäten deutscher Universitäten unter meist linksradikal-feministischer Leitung“ stammten, werde auch die Zielrichtung deutlich: „…Sie ist letztlich antichristlich. Sie greift das christliche Gesellschaftsbild, das christliche Familienbild, das christliche Frauenbild an.“ Wenn die Kollegen auf der linken Seite des Gremiums das nicht sehen wollten, könne er, so Schmitt, das nachvollziehen. Wenn es aber auf der anderen Seite immer noch eine Partei gibt, die Wert darauf lege, sich als „christlich“ zu bezeichnen, könne er nicht verstehen, wie sich deren angehörige Kollegen von derart sozialistischen Utopien mit „…ja, planwirtschaftlichen Umsetzungsanspruch aufs Glatteis führen lassen können…“.

Der Gipfel der Gleichschaltungsbestrebungen sei mit der Einführung und Fortschreibung der Gendersprache, „… dieses orwellschen Neusprech“ erreicht – beschönigend als „geschlechtersensible Sprache“ getarnt, so AfD-Bezirksrat Schmitt. Das grammatische Geschlecht stehe in keinem Zusammenhang mit dem biologischen: „Der Hund, die Katze, das Pferd!“ Unsere Vorfahren hätten das längst erkannt. Nur so konnte sich ein generisches Maskulinum als grammatikalische Form durchsetzen, welches bereits beide Geschlechter beinhalte und anspreche.

Alles in Allem wirke gerade derzeit ein Gleichstellungskonzept wie aus der Zeit gefallen, wo doch die Bürger Unterfrankens nicht einmal wüssten, wie sie versorgungstechnisch über den nächsten Winter kämen, – was historisch betrachtet im Übrigen einem Kriegszustand entspreche! „… für konservative, auf christlichem Fundament stehende Volksvertreter ist es untragbar!“ so die Beurteilung des AfD-Kommunalpolitikers.

Den Einwand seines grünen Bezirkstagskollegen Gerhard Müller, wonach es interessant sei, wenn ein Angehöriger einer rechtsextremistischen Partei von Gleichschaltung spreche, wies Schmitt zurück. Er (Schmitt) habe das Prinzip „Gleichschaltung“ in seiner Rede deutlich abgelehnt, während Müller einer linksextremistischen Partei angehöre, die jenes Prinzip gerade wieder salonfähig mache.



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